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Corona Tests

Landkreis HILDESHEIM. Seit Samstag, 08. August gilt in ganz Deutschland für alle, die aus einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet einreisen, eine Testpflicht auf das Coronavirus SARS-CoV-2; egal, ob sie auf dem Land-, See oder Luftweg einreisen. Die Testpflicht gilt nicht für diejenigen, die ohne Zwischenaufenthalt nur durch ein Risikogebiet gereist sind.

Welche Länder / Regionen zu den Risikogebieten zählen, legt das RKI fortlaufend aktualisiert aufgrund der dortigen Infektionszahlen fest; zuletzt am Freitagabend wurden das spanische Festland und die Balearen hinzugefügt. Deshalb ist es wichtig, dass sich Reisende unmittelbar vor ihrer Ankunft in Deutschland unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete informieren, ob ein Land / eine Region, in der sie sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise aufgehalten haben, als Risikogebiet definiert wurde. Aktuell zählen hierzu 133 Länder/Regionen; auch viele beliebte Urlaubsgebiete.

An den internationalen Flughäfen und Häfen, aber auch auf mehreren Autobahnen sind Testzentren eingerichtet worden, in denen sich die Reisenden kostenlos testen lassen können. Wem die Warteschlangen dort zu lang sind, der kann sich jetzt in einem der Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen einen Termin für den Test buchen unter www.kvn.de/coronatest . Die Eingabemaske erlaubt auch eine Terminreservierung für mehrere Personen, also zum Beispiel Eltern mit ihren Kindern. Benötigt wird bei dem kostenlosen Test zur korrekten Erfassung aller Kontaktdaten dann die Versichertenkarte. Dies gilt auch für Reisende aus Nicht-Risikogebieten, die sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise freiwillig testen lassen wollen.

Test ohne vorherige Terminbuchung sind nicht möglich; die KVN weist deshalb in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass niemand spontan zum Test kommen kann. Im Übrigen gilt für Reisende aus Risikogebieten auch bis zur Aufhebung durch das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne, so dass ein Verlassen der Wohnung nur zum angemeldeten Test zulässig ist. Alle, die nach ihrer Rückkehr Krankheitszeichen wie Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Atemnot haben, sollen nicht das Testzentrum ansteuern, sondern sich telefonisch bei ihrem Hausarzt oder der Patienten-Notfallnummer 116 117 melden und das weitere Vorgehen besprechen.

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