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Corona: Owi-Anzeigen gegen Landrat wegen Verstoßes gegen Abstandsgebot

HILDESHEIM. Am Mittwoch haben die Hildesheimer Allgemeine Zeitung und der Landkreis Hildesheim auf seinen Social Media – Kanälen ein Foto veröffentlicht, auf dem Landrat Olaf Levonen zusammen mit dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Bernhard Brinkmann und dessen Ehefrau abgebildet ist. Anlass des Fotos war die Aushändigung des durch Bundespräsident Frank Walter Steinmeier verliehenen Bundesverdienstkreuzes an Brinkmann. Nicht nur auf Facebook gab es wegen dieses Fotos heftige Kritik. Mittlerweile sind auch mindestens zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Owi-Anzeigen) wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das coronabedingte Abstandsgebot im Hildesheimer Kreishaus eingegangen.

Der Landkreis nimmt dazu Stellung:

„Selbstverständlich haben sich die Beteiligten an die Regelungen der niedersächsischen Corona–Verordnung vom 10. Juli 2020 gehalten. In § 1 Abs. 1 heißt es dort, dass jede Person den physischen Kontakt zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, auf das Notwendigste zu beschränken hat. In Abs. 2 ist dann das Abstandsgebot enthalten, also die Regelung, dass in der Öffentlichkeit sowie in den für die Öffentlichkeit zugänglichen und für einen Besuchs- und Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen jeglicher Art jede Person zu einer anderen Person 1,5 m Abstand einzuhalten hat. Die Ausnahme hierzu ist jedoch in Abs. 3 beschrieben: Das Anstandsgebot gilt nicht gegenüber den Personen aus dem eigenen oder einem zweiten Haushalt oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen.

Wenn Landrat Olaf Levonen also in Ausübung seines Amtsgeschäftes ein Bundesverdienstkreuz übergibt und danach auf einem Foto mit dem Ehepaar posiert, dann ist das genauso mit den Corona-Bestimmungen vereinbar, als wenn sich eine Privatperson mit Nachbarn oder Freunden trifft.“

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