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Bei Grenzübertritt durch die Bundespolizei kurzzeitig verhaftet

HANNNOVER. Den Antritt ihrer Flugreise hatte sich eine 26-jährige Deutsche irgendwie anders vorgestellt.

Am 24.08.2020 erfolgte die Verhaftung des Fluggastes bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya (Türkei).

Die Betroffene tilgte nach Verurteilung wegen Betrug in fünf Fällen die Geldstrafe in Höhe von 900,- EUR nur teilweise und entzog sich im weiteren Verlauf weiteren Strafvollstreckungsmaßnahmen.

Noch vor Ort konnte der haftbefreiende Geldbetrag in Höhe von 520,-EUR aufgebracht werden und ersparte ihr den Antritt einer 34-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Weiterhin bestehen gerichtliche Kostenforderungen in Höhe von 168,-EUR.

ots

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