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Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ladendiebstahl – Ein Tatverdächtiger in Hauptverhandlungshaft

HILDESHEIM. Am Vormittag des 12.09.2020, gegen 09:45 Uhr, kam es auf dem Rewe-Parkplatz in der Alfelder Straße zu einer Verkehrsunfallflucht. Im Anschluss gelang es der Polizei, nicht nur die beiden Verursacher, die keinen Führerschein besitzen, zu ermitteln. Die 45 und 32 Jahre alten Männer stehen weiterhin im Verdacht, gemeinschaftlich einen Ladendiebstahl begangen zu haben.

Bisherigen Ermittlungen zufolge beobachtete eine Zeugin am Samstagvormittag, als ein Kleinwagen auf dem Parkplatz gegen einen abgestellten Geländewagen stieß. Die männlichen Insassen des Verursacherfahrzeugs stiegen aus und begutachteten den Schaden. Nachdem einer von ihnen sich ein Handy ans Ohr hielt, ging die Zeugin davon aus, dass die Polizei informiert werde, was jedoch nicht der Fall war. Die Männer haben weder die Polizei verständigt noch das Eintreffen des geschädigten Fahrzeughalters abgewartet.

Das Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs stand bei einer anschließenden Anzeigenaufnahme wegen Unfallflucht zunächst nicht genau fest. Jedoch konnte die Zeugin es benennen, nachdem sie das Fahrzeug mit den beiden Männern kurze später im Bereich Ochtersum nochmals gesehen hatte.

Recherchen in dem Markt ergaben, dass sich die männlichen Personen zuvor dort aufhielten. Ihr Aussehen konnte konkretisiert werden. Ferner konnte ermittelt werden, dass einer von ihnen den Kleinwagen führte, als sie auf dem Parkplatz ankamen und der andere am Steuer saß, als das Fahrzeug gegen den geparkten Geländewagen stieß und anschließend davonfuhr. Wie sich später herausstellte, haben beide keinen Führerschein. Letztendlich ergab sich gegen die Männer der Verdacht, gemeinschaftlich einen Ladendiebstahl in dem Markt begangen zu haben.

Eine Überprüfung der Halteranschrift erbrachte zunächst keinen Erfolg. Dem aufnehmenden Beamten gelang es aber, Verbindungen zwischen dem Halter und dem 32-jährigen herzustellen. An der Anschrift des Mannes in Ochtersum konnte anschließend das Verursacherfahrzeug, ein Fiat, festgestellt werden. In der Wohnung wurden sowohl der 32-jährige als auch der 45-jährige angetroffen.

Dabei stellte sich heraus, dass gegen den 45-jährigen mehrere Haftbefehle bestanden und er über keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügt. Er wurde verhaftet und der Wache in der Schützenwiese zugeführt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht einen Beschluss auf Hauptverhandlungshaft, der am Folgetag erlassen wurde. Der 45-jährige wurde anschließend einer JVA zugeführt.

jpm/ots

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