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Niedersächsische Kommunen erhalten 60,71 Mio. Euro Bedarfszuweisungen

NIEDERSACHSEN. Insgesamt 25 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldetet Kommunen in Niedersachsen werden Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs über die Gewährung von Bedarfszuweisungen erhalten. Das hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute (16.09.2020) in Hannover bekanntgegeben. Für diese Kommunen sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von insgesamt 60,71 Mio. Euro vorgesehen.

Minister Pistorius: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Belastungen treffen auch die öffentlichen Haushalte besonders stark. Gerade deshalb ist es wichtig, finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Kommunen in dieser schwierigen Zeit entsprechend zu unterstützen.“

In diesem Jahr werden überwiegend Kommunen, die auch bereits in den vergangenen Jahren berücksichtigt wurden, Bedarfszuweisungen erhalten. Erstmalig in einem Bedarfszuweisungsverfahren begünstigt werden konnte in diesem Jahr die Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20% des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 310.000 Euro für die Samtgemeinde Lutter am Barenberge im Landkreis Goslar und jeweils 8 Mio. Euro für den Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Städte Celle und Salzgitter.

Insgesamt hatten 54 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2020 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist damit im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,673 Mrd. Euro.

„Ich gehe davon aus, dass in den überwiegenden Fällen die Bedarfszuweisungen zeitnah bewilligt werden können. In einigen Fällen wird jedoch noch eine detailliertere Prüfung der vorliegenden Unterlagen – insbesondere der Jahresabschlüsse – erfolgen. Gegebenenfalls werden auch noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung zu erarbeiten sein. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Bedarfszuweisungen größtenteils spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden“, so Minister Pistorius weiter.

Die begünstigten Antragsteller können im Einzelnen der anliegenden Aufstellung entnommen werden.

PR

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