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Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausübung des Hebammenberufes – Kabinett gibt Gesetzentwurf für die Verbandsbeteiligung frei

NIEDERSACHSEN. Das Kabinett hat heute die Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG) für die Verbandsbeteiligung frei gegeben.

Das NHebG ist ursprünglich im Jahr 2004 in Kraft getreten. Damals ermöglichte eine Öffnungsklausel im Bundeshebammengesetz, dass die Länder eigene Regelungen über die mit dem Beruf verbundenen Aufgaben treffen konnten. Das hat Niedersachsen getan.

Nun aber wurde mit dem Bundeshebammenreformgesetz aus November 2019 das Berufsbild der Hebamme umfassend und abschließend geregelt. Dabei wurde übrigens als neue Ausbildungsform das duale Studium eingeführt. Aus dem Niedersächsischen Hebammengesetz muss nun die Beschreibung der Aufgaben der Hebammen gestrichen werden.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die verbindliche Meldepflicht bei den unteren Gesundheitsbehörden um den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu ergänzen. Des Weiteren ist im Gesetzentwurf ein Ordnungswidrigkeitstatbestand vorgesehen. Dieser soll es den Kommunen ermöglichen, Pflicht- bzw. Gesetzesverstöße zu ahnden. Das können beispielsweise die Nichtteilnahme an verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen oder ein Unterlassen der verpflichtenden Anmeldung sein.

Das Bundeshebammenreformgesetz basiert auf der Richtlinie 2005/36/EG

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