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Lies: „Trinkwasserkunden werden durch geplante Gebührenerhöhung nicht übermäßig belastet“

NIEDERSACHSEN. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies begrüßt die Unterstützung des Wasserverbandstages sowie des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für den Niedersächsischen Weg und die dabei geplanten Maßnahmen für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz. „Den Vorwurf, Trinkwasserkunden würden einseitig und unverhältnismäßig belastet, um den Niedersächsischen Weg zu finanzieren, kann ich so nicht stehen lassen“, so der Minister.

Richtig ist, dass eine Erhöhung der Gebührensätze der Wasserentnahmegebühr geplant ist. Geben die Wasserversorger diese Erhöhung an ihre Kundschaft weiter, müssten Privathaushalte bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 120 Litern pro Tag mit rund 3,30 Euro pro Kopf und Jahr an Mehrkosten rechnen.

Die Wasserentnahmegebühr zahlen Wasserversorger sowie Kraftwerksbetreiber, Industriebetriebe und Landwirte, die Wasser aus dem Grundwasser oder oberirdischen Grundwassern entnehmen. Aus dieser Gebühr finanziert das Land verschiedene Maßnahmen des Gewässer- und Naturschutzes. Außerdem soll der gute Zustand des Grundwassers, der wichtigsten Ressource für die öffentliche Wasserversorgung, durch Beratung der Landwirtschaft und Maßnahmen zur Reduzierung vor allem des Nitrateintrags erhalten werden. Das Grundwasserangebot muss mit Blick auf den Klimawandel erhalten werden. „Auch in solche Maßnahmen fließt zusätzliches Geld aus der geplanten Erhöhung der Gebühr“, stellt Umweltminister Lies richtig.

Allein ein Drittel der zu erwartenden Mehreinnahmen sei für Ausgleichszahlungen an Bewirtschafter von Gewässerrandstreifen vorgesehen. Nach dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges schlagen diese Ausgleichszahlungen überschlägig mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr zu Buche. „Die Finanzierung solcher Zahlungen aus der Wasserentnahmegebühr lässt das Wassergesetz im Übrigen heute bereits zu“, so Lies.

Eine „Vereinheitlichung der Wasserentnahmegebühr“, wie vom OOWV gefordert, und damit eine Aufgabe der Staffelung der Gebühr nach unterschiedlichen Verwendungszwecken und eine grundsätzliche Veränderung der bisherigen Systems der Wasserentnahmegebühr „steht für mich jedenfalls aktuell nicht auf der politischen Tagesordnung“, so der Minister.

PR

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