Zum Inhalt springen

Corona: Gesichtsvisiere sind als Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässig

HILDESHEIM. Landkreis Hildesheim (lps/I). Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird über Tröpfchen (größer als fünf Mikrometer) oder auch Aerosole (feinste Flüssigkeitspartikel und Tröpfchenkerne kleiner als fünf Mikrometer, die länger in der Luft schweben) verbreitet. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist deshalb eine der zentralen Maßnahmen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie, um Risikogruppen zu schützen, den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit vom SARS-CoV-2-Virus in der Bevölkerung zu reduzieren. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine MNB umso bedeutender. Doch welche Mund-Nasen-Bedeckung ist eigentlich erlaubt?

Den besten Schutz vor einer potenziellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potenziell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere wie das richtige Tragen einer MNB eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und einem Augen-, Mund-, Nasenschleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten. Laut geltender Niedersächsischer Verordnung sind „textile Barrieren“ vorgeschrieben – also neben der MNB als Community- oder Alltagsmaske auch Schals, Tücher und ähnliches, um die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-, Schleim-und Tröpfchenauswurfs beim Sprechen, Husten oder Niesen zu reduzieren. Diese wichtige Funktion ist bei Gesichtsvisieren nicht gegeben, da die übertragungsfähigen Tröpfchenpartikel ungehindert zur Seite und nach unten entweichen können. „Damit ist die Rückhaltewirkung von Visieren auf ausgestoßene respiratorische Flüssigkeitspartikel deutlich schlechter. Visiere können in der Regel maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen, sie können daher nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als Alternative zur MNB angesehen werden“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Katharina Hüppe. Wie das Land Niedersachsen in seinen FAQ deutlich macht, ist das Tragen von Gesichtsvisieren nicht zulässig. Wer ein solches Visier trägt und nicht grundsätzlich aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 150 Euro geahndet werden kann.

Wie wird die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt getragen?

Das Tragen einer MNB trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen. Für einen effektiven Schutz muss die MNB an den Rändern möglichst eng anliegend getragen werden und Mund und Nase vollständig bedecken, damit keine Tröpfchenpartikel entweichen können. Zum Anlegen und Abnehmen sollte man ausschließlich an die seitlichen Gummibänder, Schnüre oder Laschen greifen, denn die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Daher sollte diese daher möglichst nicht berührt werden, um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern. Ist die MNB durchfeuchtet, muss sie umgehend gewechselt werden. Wiederverwendbare MNB sollten nach einmaliger Nutzung baldmöglichst idealerweise bei 95, mindestens aber bei 60 Grad Celsius mit einem Vollwaschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.