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Corona: Diese Regeln gelten ab Montag in den Kitas

Landkreis HILDESHEIM. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Montag, 02.11. auch für den Kitabetrieb einige möglichen Änderungen vor.

Weil der Landkreis Hildesheim den Inzidenzwert von 100 überschritten hat (Stand 30.10.2020: 133,8), kann das Gesundheitsamt in einer Kindertageseinrichtung den eingeschränkten Betrieb (Szenario B) anordnen, wenn dort eine andere die Kindertageseinrichtung betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn für eine gesamte Gruppe und nicht nur für einzelne Kinder oder für einzelne Beschäftigte eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde. Die Anordnung des eingeschränkten Betriebs liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes („kann“) und ist keine automatische Folge. Im eingeschränkten Betrieb gilt immer das Prinzip der strengen Gruppentrennung. Offene Gruppenkonzepte sind dann untersagt.

Eine Betriebsuntersagung und Notbetreuung (Szenario C) kann das Gesundheitsamt nur dann anordnen, wenn andere, den Einrichtungsbetrieb aufrechterhaltende Infektionsschutzmaßnahmen, nicht ausreichen.

Wenn das Gesundheitsamt die Anordnung das Szenario B für eine bestimmte Kita anordnet, werden die betreffenden Kita-Träger und Gemeinden schnellstmöglich vom Gesundheitsamt informiert, damit sie wiederum die Eltern informieren können. Wir werden dann zeitversetzt auch die Öffentlichkeit informieren, welche Kitas es betrifft.

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