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Sog. ASB II-Verfahren beginnt im April 2021 neu

HILDESHEIM. Das Verfahren vor der Strafkammer 11 des Landgerichts Hildesheim wegen des Vorwurfs der im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften begangenen schweren Untreue bzw. der Beihilfe hierzu (sogenanntes ASB II-Verfahren) wird ab April 2021 neu beginnen. Zur Verhandlung stehen dann jeweils mehrere Anklagevorwürfe gegen drei Männer im Alter von 37, 37 und 46 Jahren.

Einem der 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende April 2017 als Ansprechpartner für Flüchtlingsunterkünfte und Fachbereichsleiter Soziale Dienste bei der ASB SD gGmbH in neun Fällen eine Untreue im besonders schweren Fall begangen zu haben. Das Unternehmen betrieb ab dem Jahr 2015 einige Unterkünfte für Asylsuchende und Asylantragstellende im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI).

Dem weiteren 37-jährigen sowie dem 46-jährigen Angeklagten wird jeweils eine Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall in fünf Fällen im Zeitraum von September 2016 bis Februar 2017 vorgeworfen. Der 37-jährige soll als Betreiber eines Sicherheitsdienstes tätig gewesen sein und dabei von der ASB SD gGmbH den Auftrag zur Bewachung mehrerer Flüchtlingsunterkünfte erhalten haben. Hierbei soll er, unter anderem in Absprache mit dem Geschäftsführer der ASB SD gGmbH, Rechnungen für tatsächlich nicht geleistete Tätigkeiten gestellt und unberechtigt Zahlungen in Höhe von 2.771.872,20 Euro erhalten haben. Dabei soll von den Beteiligten die pauschale Abrechnungsweise des Innenministeriums ausgenutzt worden sein. Der 46-jährige Angeklagte soll den 37-jährigen bei der Rechnungsstellung steuerlich beraten haben und überdies während einer Durchsuchung seiner Wohnung am 27.02.2019 ohne Erlaubnis im Besitz einer verbotenen Schusswaffe in Form eines Schießkugelschreibers nebst einer Patrone gewesen sein.

Hinsichtlich der beiden letztgenannten Angeklagten im Alter von 37 und 46 Jahren hatte die zuständige Strafkammer in den vergangenen Monaten bereits verhandelt, die seit dem 18.05.2020 laufende Hauptverhandlung jedoch Anfang Oktober ausgesetzt, weil die Beweisaufnahme sich aus unvorhersehbaren Gründen noch deutlich verlängert hätte und das Verfahren mit den noch zur Verfügung stehenden Terminen nicht hätte beendet werden können. Weitere Termine ließen sich innerhalb der gesetzlichen Unterbrechungsfristen unter Berücksichtigung der Terminslagen der Verfahrensbeteiligten – selbst unter Berücksichtigung von Samstagen – nicht finden.

Die Aussetzung der Hauptverhandlung hatte zur Folge, dass mit ihr nunmehr vollständig von neuem zu beginnen ist. Hierfür hat die Kammer bereits 14 neue Hauptverhandlungstermine beginnend ab dem 19. April 2021 bestimmt. In diesem Verfahren soll dann auch gegen den 37-jährigen früheren Fachbereichsleiter der ASB SD gGmbH verhandelt werden. Er war in der Hauptverhandlung zuletzt nicht beteiligt, da das Verfahren – soweit es ihn betrifft – wegen einer längerfristigen Erkrankung abgetrennt worden war. Durch die Neuansetzung ist das Verfahren nun wieder hinzuverbunden worden, sodass ab April 2021 nunmehr gegen alle drei Angeklagten verhandelt werden soll.

Das Verfahren ist Teil eines Gesamtkomplexes um den Vorwurf von strafrechtlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften, in dem ursprünglich durch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen sechs Personen Anklage erhoben worden war. Nach der Abtrennung und Aufteilung von Verfahrenskomplexen sind hiervon drei Personen bereits im Jahr 2019 verurteilt worden. Unter anderem wurde am 28.11.2019 der frühere Geschäftsführer der ASB SD gGmbH wegen Untreue in fünf Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

PR

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