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Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung gegen früheren Pastor zugelassen

HILDESHEIM. Die 9. große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim hat eine Anklage gegen einen 61-jährigen Mann wegen gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 163 Fällen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 20 KLs 12 Js 18186/17). Die Hauptverhandlung soll am 20. Januar 2021 um 13.00 Uhr in Saal 32 des Nebengebäudes beginnen. Für das Verfahren hat die Kammer noch weitere 17 Fortsetzungstermine bis Mai 2021 bestimmt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von September 2012 bis Dezember 2016 in seiner Funktion als Pastor einer Kirchengemeinde in Eime (Landkreis Hildesheim) sowie Vorstandsmitglied des Kirchenverbandes in 163 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim mit dem Ziel der Erstattung eingereicht zu haben, um sich dadurch eine dauerhafte zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Die Anschaffung der in den Rechnungen bezeichneten Gegenstände soll nicht durch einen Beschluss des Kirchenvorstands gedeckt gewesen und die Gegenstände bzw. Leistungen auch nicht für den Kirchenverband bestellt worden sein. Dies soll vom Angeklagten ebenso wie die Bestellungen selbst lediglich vorgetäuscht worden sein.

Der Angeklagte soll gefälschte Belege für die Anschaffung diverser Gegenstände oder Durchführung von Dienstleistungen in zumeist dreistelliger Höhe unter anderem selbst am Computer hergestellt bzw. Unterschriften auf Quittungen gefälscht haben. Insgesamt soll der Angeklagte durch die Taten einen Geldbetrag in Höhe von 52.327,05 Euro erlangt haben, wobei er hiervon bereits einen Teil zurückgezahlt haben soll.

Für den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz je Einzeltat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor (§§ 263, 267 StGB).

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