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Corona: Impfzentren im Landkreis Hildesheim werden betriebsbereit eingerichtet

HILDESHEIM. Am Mittwoch, 2. Dezember 2020 hatte das Land Niedersachsen das „außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite“ gemäß §§ 20 Satz 1 Nr. 2 und 27a NKatSG festgestellt; damit übernimmt das Innenministerium in enger Abstimmung mit dem Gesundheits-ministerium die zentrale Leitung der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Grund hierfür ist das gegenwärtig starke Infektionsgeschehen und die damit verbundene akute Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung, die eine kurzfristige massenhafte Impfung eines Großteils der in Niedersachsen lebenden Menschen erfordert.

Am Freitag, 4. Dezember wurde der Landkreis Hildesheim als Untere Katastrophenschutzbehörde vom Innenministerium per Weisung mit der Umsetzung, also der tatsächlichen Einrichtung und Vorbereitung zum organisatorischen und operativen Betrieb der Impfzentren, betraut. Gleichzeitig wurde das Konzept der Kreisverwaltung zur Nutzung der Sporthalle BBS Steuerwald in Hildesheim (Impfzentrum 1) und der Sporthalle Schulrat-Habermalz-Schule in Alfeld (Impfzentrum 2) genehmigt. Bereits am Samstag konnte das damit beauftragte THW die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft vornehmen.

Aufgrund der Einwohnergröße von rund 276.000 Einwohnern sind im Landkreis Hildesheim nach den Vorgaben des Landes zwei Impfzentren zu errichten. Die Kreisverwaltung hatte zuvor zahlreiche Immobilien geprüft, die aufgrund der Vorgaben des niedersächsischen Konzeptes für Impfzentren in Frage kommen könnten. Die beiden ausgewählten Standorte waren jedoch die einzigen, die zum vom Land festgesetzten Termin 15.12.2020 als Impfzentrum zur Verfügung stehen können. Beide Objekte verfügen über die geforderten ÖPNV-Anschlüsse; sogar in unmittelbarer Nähe. Auch die ausreichende Anzahl an Parkmöglichkeiten und Standplätze für Taxen können auf dem jeweiligen Gelände hergerichtet werden.

Der Landkreis Hildesheim als Schulträger wird selbstverständlich alles daran setzen, die Beeinträchtigung des Schulbetriebs durch die Impfzentren so weit wie möglich zu begrenzen. Dazu gehört auch die Abtrennung der Zu- und Ausgänge des Impfzentrums. Es wird außerdem angestrebt, die frei verfügbaren Sportkapazitäten zwischen den Schulen am jeweiligen Standort sachgerecht aufzuteilen. Sobald die Einrichtung der Impfzentren abgeschlossen ist, wird die Abmilderung der Folgen für die Schulen in Angriff genommen werden.

Die auf den beiden Schulgeländen für das jeweilige Impfzentrum vorgesehenen Bereiche haben damit offiziell den Status einer Einrichtung des Katastrophenschutzes gemäß NKatSG mit entsprechender gefahrenabwehrrechtlicher Relevanz erhalten und unterstehen nicht mehr dem Hausrecht der Schulleitung.

Der Einsatzauftrag enthält die Verpflichtung zur Herstellung der materiellen und personellen Betriebsfähigkeit zum 15. Dezember. Ab diesem Zeitpunkt muss das Impfzentrum – unabhängig von der tatsächlichen Verfügbarkeit eines Impfstoffes – in Betrieb und personell besetzt sein. Zusätzlich werden an beiden Standorten mobile Impfteams einsatzbereit sein.
Die Impf-Hotline des Landes wird voraussichtlich ab 15.12.2020 freigeschaltet. Sobald die Termine für die Lieferung des Impfstoffes feststehen, startet (zunächst telefonisch) die Terminvergabe. Zuerst sollen dann bestimmte Risikopatienten- und Gruppen geimpft werden. Die Prioritäten werden zuvor noch in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums endgültig festgelegt.

Ganz wichtig: Die Impfhotline und auch die Terminvergabe werden vom Land Niedersachsen verantwortet. Sobald die entsprechenden Kontaktdaten bekannt sind, werden wir darüber selbstverständlich informieren. Allerdings haben der Landkreis Hildesheim und insbesondere das Gesundheitsamt damit nichts zu tun. Es ist also nicht möglich, dass sich Impfwillige hier registrieren oder vormerken lassen.

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