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Optimaler Schutz für Polizistinnen und Polizisten: Polizeidirektion Göttingen erhöht die Anzahl an Bodycams auf mehr als das Doppelte

GÖTTINGEN. Die Polizeidirektion (PD) Göttingen investiert weiter in den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und setzt ab sofort weitere 64 Körperkameras als Einsatzmittel für den täglichen Dienst ein. Somit sind jetzt insgesamt 121 Bodycams im Zuständigkeitsbereich der PD Göttingen im Einsatz.

57 Bodycams bereits seit Dezember 2019 im Einsatz

Seit Dezember 2019 sind in der PD Göttingen bereits 57 Körperkameras im Einsatz, die auf die operativen Einsatzbereiche der einzelnen Polizeiinspektionen verteilt worden sind. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind sowohl in der technischen und taktischen Anwendung der Kameras als auch über die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen umfassend aus- und fortgebildet worden. Seit Einführung der Bodycams wurden diese im Bereich der PD Göttingen bisher allein schon 150 Mal als Beweismittel von Straftaten, wie zum Beispiel Widerstandshandlungen, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Rahmen der Gefahrenabwehr, eingesetzt. „Unser primäres Ziel ist es, durch den verstärkten Einsatz von nunmehr zusätzlich angeschafften Bodycams, Übergriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch eine präventive Wirkung zu reduzieren“, so Polizeipräsident Uwe Lührig. „Des Weiteren soll durch den Einsatz der Bodycams natürlich auch der Schutz Dritter verbessert werden.“

Gewaltzunahme gegen Amtsträger in den letzten Jahren

In den vergangenen Jahren hat die Gewalt gegen Amtsträger weiter zugenommen. Die Polizeidirektion Göttingen verzeichnete für das Jahr 2018 noch 393 Delikte im Bereich „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte“, für das Jahr 2019 waren es bereits 461 Delikte. Die Tendenz der Anzahl an Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamte für das Jahr 2020 ist weiterhin steigend. Die offene und vorher stets anzukündigende Nutzung der Körperkameras wird gerade auch in Einsatzsituationen des täglichen Dienstes, wie Anhalte- und Kontrollvorgängen notwendig. Die Videotechnik wird ausschließlich von Einsatzkräften genutzt, die ein gut sichtbares Hinweisschild mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ an ihrer Uniform tragen. „Für uns ist ein hohes Maß an Transparenz beim Einsatz der Bodycams wichtig. Zusätzlich dient dieser aber auch der Nachvollziehbarkeit und somit der Überprüfbarkeit polizeilicher Handlungen und Maßnahmen“, erklärt der Polizeipräsident.

Bodycam als Mittel der Deeskalation

Die Bodycam ist ein geeignetes Mittel zur Deeskalation. Dies verdeutlicht ein Beispiel bei einer stationären Verkehrskontrolle:

Ein Radfahrer sollte hier nach einem durch ihn begangenen Verkehrsverstoß angehalten und kontrolliert werden. Der besagte Radfahrer reagierte umgehend verständnislos, sehr aufgebracht sowie beleidigend und baute sich zudem in bedrohlicher Körperhaltung direkt vor den eingesetzten Beamten auf. Aufgrund der Gesamtsituation wurde die mitgeführte Bodycam nach Ankündigung eingeschaltet. Der besagte Fahrradfahrer änderte sein Verhalten schlagartig. Dieser blieb, was die ihm vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit betrifft, zwar weiterhin uneinsichtig, sein aggressives Verhalten legte er jedoch augenblicklich ab und entschuldigte sich mehrfach gegenüber den Einsatzkräften für die vorangegangenen Beleidigungen.

ots

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