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Stadtverwaltung: Medizinische Masken Pflicht für Besucher

HILDESHEIM. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung müssen ab Montag, 25. Januar, beim Besuch in Verwaltungsgebäuden eine medizinische Maske tragen. Gemäß den Beschlüssen des letzten Bund-Länder-Treffens am 19. Januar sollen im gesamten ÖPNV und im Einzelhandel sowie überall dort im öffentlichen Raum und in Gebäuden, in denen Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) getragen werden.

Seit Anfang November 2020 sind die Sprechzeiten der Stadtverwaltung bis auf Weiteres in allen Bereichen eingeschränkt. Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten davon Gebrauch zu machen. Das Rathaus bleibt mit Ausnahme des Haupteinganges Markt 2 für die Öffentlichkeit geschlossen. Nähere Informationen sind in den einzelnen Bereichen erhältlich, die entsprechenden Kontakte finden sich unter www.hildesheim.de.

PR

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