Zum Inhalt springen

GRÜNE drängen auf Reform des Wahlrechts mit besserem Schutz der Privatadressen

NIEDERSACHSEN. Im Herbst sind Kommunalwahlen in Niedersachsen. Wer da für ein Mandat im Stadt- oder Ortsrat oder für ein Bürgermeisteramt kandidiert, muss seine Privatadresse offenlegen – so sieht es die niedersächsische Kommunalwahlordnung vor, etwa bei der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und auf dem Stimmzettel. Angesichts zunehmender Bedrohungen und Angriffe müssen Kandidierende und insbesondere ehrenamtliche Aktive besser geschützt werden, meinen die niedersächsischen GRÜNEN. Sie fordern deshalb schnell einen umfassenden Schutz privater Daten.

„Unser gesellschaftliches Gefüge basiert besonders in den Kommunen auf dem Einsatz von Menschen im Ehrenamt. Wer aber Angst um körperliche und seelische Unversehrtheit haben muss, wird sich nicht engagieren. Das dürfen wir nicht zulassen“, sagt Landesvorsitzende Anne Kura. „Es braucht ein klares Signal der Landesregierung an die Menschen, die sich engagieren wollen, dass sie und damit auch ihr persönliches Umfeld bestmöglich geschützt werden.“ Bis zur Kommunalwahl sei nicht mehr viel Zeit – die Parteien müssen bis zum Sommer ihre Listen aufstellen und bekannt machen – und auch für die Landtagswahl im nächsten Jahr gebe es Schutzlücken.

Bereits vor einem Jahr hat der Landtag auf Initiative der GRÜNEN darüber diskutiert, ob Kandidierende im Zuge des Wahlverfahrens ihre Privatadresse preisgeben müssen. Ein Referentenentwurf dazu habe im Innenministerium im Juni vorgelegen. „Passiert ist aber seitdem nichts“, so Kura. „Die Landesregierung muss jetzt endlich handeln, damit rechtzeitig vor den Kommunalwahlen private Daten von Kandidierenden besser geschützt werden. Unser Vorschlag: Verzicht auf die Nennung der Privatadressen im Wahlverfahren. Es reicht, wenn die Wohngemeinde angegeben wird.“

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.