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Mehr Photovoltaik in Niedersachsen – Freiflächensolaranlagen-Verordnnung geht in die Verbandsbeteiligung

NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung hat am heutigen Dienstag den Weg frei gemacht für einen weiteren Baustein zum Gelingen Energiewende: Die Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung wurde vom Kabinett für die Anhörung betroffener Stakeholder und Verbände freigegeben. „Wir brauchen mehr Photovoltaik auch in der Fläche und müssen viel mehr tun, um die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen“, so Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies. Die kurze Verordnung wird die Chancen niedersächsischer Freiflächen-Photovoltaik-Projekte im Wettbewerb der Länder untereinander um Zuschläge bei Ausschreibungen verbessern.“ Die niedersächsische Freiflächensolaranlageverordnung soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Welche PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW gebaut werden, wird in einem Bieterverfahren ermittelt. Die Länder können festlegen, ob daran auch Anlagen auf sogenannten ertragsschwachen Standorten teilnehmen können. Mehrere Bundesländer wie Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern haben in den vergangenen Jahren von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass Zuschläge in den Ausschreibungsrunden praktisch ausnahmslos an Projekte aus den Bundesländern gehen, die die benachteiligten Gebiete für Photovoltaik-Projekte freigegeben haben“, so Lies. „Durch den Erlass unserer Verordnung können künftig auch niedersächsische Projekte erfolgreich dabei sein.“

Die Freiflächensolaranlagenverordnung regelt zwar nicht, ob und wo Freiflächensolaranlagen tatsächlich gebaut werden. Das hängt vielmehr von der Entscheidung der Investoren und der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommunen ab. „Wir erleichtern mit der Verordnung aber den Weg für mehr Solarenergie auf der Fläche in Niedersachsen sowie für neue Nutzungsmöglichkeiten auf ertragsschwachen landwirtschaftlichen Standorten. Damit kommen wir unserem Ziel ein ganz großes Stück näher, Klimaschutzland Nr. 1 zu werden“, betont Lies. „Die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes werden umfänglich berücksichtigt.“

Hintergrund:
Im EEG wird die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW in einem Bieterverfahren über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt. Bei einem vorgegebenen Ausschreibungsvolumen erhalten die niedrigsten Gebote eine Vergütung entsprechend dem abgegebenen Gebot. Teilnahmeberechtigt sind Gebote für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung im Bereich 750 kW bis 10 MW. Den Ländern steht es frei, auch Photovoltaikanlagen auf Acker- und Grünflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, bereits festgelegten ertragsschwachen landwirtschaftlichen Standorten, die Teilnahme an den Ausschreibungen zu ermöglichen.

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