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Landkreis hebt Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen auf

Landkreis HILDESHEIM. Im Oktober vergangenen Jahres, als die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Hildesheim erstmals den Wert von 50 überschritt und die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus beinahe täglich neue Höchstwert aufwies, ordnete der Landkreis Hildesheim an, dass in den Fußgängerzonen der Städte Alfeld, Hildesheim und Sarstedt, sowie für Hildesheim zusätzlich auch auf dem Bahnhofsvorplatz und dem ZOB jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen habe.

Aufgrund der sehr erfreulichen Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis in den vergangenen Tagen – die Inzidenz liegt seit dem 20. Mai kontinuierlich unter 50, seit dem 26. Mai sogar unter der Grenze von 35 – sieht der Landkreis keinen Grund mehr, an der Pflicht festzuhalten. Daher wurde heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit welcher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen sowie auf dem Hildesheimer Bahnhofsvorplatz und ZOB bereits ab dem morgigen Tag nicht mehr vorge schrieben ist. Ein weiterer Schritt zu mehr Normalität für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Gleichzeitig entfällt auch das Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken einschließlich alkoholischer Mischgetränke. Dieses galt bislang täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr für Verkaufsstellen des Einzelhandels wie z.B. Kioske, Getränke- und Supermärkte, Tankstellen und dergleichen.

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