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Landesbehörde unterstützt Breitbandausbau in Niedersachsen

NIEDERSACHSEN. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) unterstützt den Breitbandausbau in Niedersachsen. Straßengrundstücke sind unabdingbar für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen, denn Straßen bilden bereits die Verkehrsverbindung der Menschen im Land und sind daher optimaler Ort, sie auch an Versorgungsnetze wie das Telekommunikationsnetz anzubinden. Der Breitbandausbau ist wichtig für die Steigerung sowohl der Wohn- und Lebensqualität als auch ein wichtiger Standortfaktor für Wirtschaft und Gemeinden. Die Bedeutung guter Internetverbindungen hat die Corona-Pandemie jüngst plastisch unterstrichen.

Bei der Verlegung von Telekommunikationsleitungen in Straßengrundstücken ist jedoch sicherzustellen, dass die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt und die Leitungen vor Beschädigungen angemessen geschützt werden. Um dies sicherzustellen, hat der Bundesgesetzgeber in § 68 Abs. 3 TKG festgelegt, dass eine Zustimmung für jede Leitungsverlegung erforderlich ist. Die NLStBV erteilt jährlich fast 2.000 solcher Zustimmungen.

Um dieses Genehmigungsverfahren stetig zu optimieren, haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, das Breitbandzentrum Bremen Niedersachsen (b|z|n|b) und die NLStBV am 05.05.2021 und 19.05.2021 Workshops mit Landkreisen und Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Dort wurden das Genehmigungsverfahren erläutert und Optimierungsmöglichkeiten besprochen.

Als erstes Ergebnis dessen wurde eine neue Arbeitshilfe zu den erforderlichen Mindestüberdeckungen bei der Leitungsverlegung erarbeitet und am 29.06.2021 eingeführt, die einerseits einen guten Schutz von Straßengrundstück und Verkehr sicherstellt, andererseits aber auch einen zügigen und kostengünstigen Ausbau ermöglicht.

Die Arbeitshilfe zu Lage und Mindestüberdeckung von Telekommunikationsleitungen auf Straßengrundstücken und weitere Informationen zur Leitungsverlegung sind auf Website der NLStBV unter Verlegung von Telekommunikationslinien eingestellt.

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