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Abschluss der Sicherung der FFH-Gebiete in Niedersachsen

NIEDERSACHSEN. Die Sicherung der letzten, noch offenen FFH-Gebiete in Niedersachsen steht unmittelbar vor dem Abschluss. Zuletzt waren noch 33 der insgesamt 385 niedersächsischen FFH-Gebiete nicht gesichert. Das Niedersächsische Umweltministerium hatte in der Folge die betroffenen Gebietskörperschaften in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörden im Februar angewiesen, diese Sicherungen bis Mitte Juli vorzunehmen. Dies ist nun geschehen.

Dazu der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies: „Mein Dank gilt gleichermaßen Politik und Verwaltung in den betroffenen Landkreisen und Städten. Hier ist es uns in einer großen, gemeinsamen Kraftanstrengung gelungen, das nun mittlerweile Jahrzehnte dauernde Verfahren der Ausweisung der FFH-Gebiete zusammen zum Abschluss zu bringen. Wir haben diese seit Februar noch ausstehenden Sicherungen in den letzten Monaten sehr eng begleitet, uns regelmäßig über den Fortgang berichten lassen und gemeinsam mit den Landkreisen und Städten an Lösungen gearbeitet. Die Verantwortlichen in den Verwaltungen vor Ort, aber auch die vielen ehrenamtlichen Mitglieder der Kreistage haben sehr konzentriert gearbeitet. Ich freue mich, dass dieses Verfahren nun auf der Zielgerade Erfolg gehabt hat.“

Gegenüber Landkreis Leer soll zeitnah Weisung erfolgen

Handlungsbedarf besteht nun noch gegenüber dem Landkreis Leer sowie im Landkreis Osnabrück. Im Falle des Landkreises Osnabrück steht das Umweltministerium im engen Austausch zum abschließenden Vorgehen. Eine Weisung steht hier nicht im Raum. Anders verhält sich dies im Falle des Landkreises Leer. Hier hatte der zuständige Kreistag zuletzt Änderungen an der Schutzgebietsverordnung beschlossen, die eine neuerliche Öffentlichkeitsbeteiligung nötig gemacht hätte.

Lies: „Hier haben wir dem Landkreis vorab deutlich signalisiert, dass wir eine neuerliche Verzögerung nicht akzeptieren werden können. Der Landkreis Leer wird daher nun von uns nach Prüfung der Unterlagen zeitnah angewiesen werden, die Sicherung für das Fehntjer Tief rechtskonform umzusetzen.“

Lies abschließend: „Ich habe größtes Verständnis, dass die Diskussion in den Gremien vor Ort teilweise sehr herausfordernd war. Am Ende ist es aber erfreulich, dass das Mittel der Weisung nun nur die absolute Ausnahme geblieben ist und nicht die Regel wurde. Mit Blick auf den Natur- und Artenschutz und genauso auf die drohende Klage der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof sind wir hier mit großer Konsequenz vorgegangen und haben Sorge dafür getragen, dass die Sicherung überall im Land nun abgeschlossen wird.“

PR

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