Zum Inhalt springen

Allgemeinverfügungen in Kraft getreten

Stadt und Landkreis HILDESHEIM. Die Stadt Hildesheim und die Stadt Alfeld sowie der Landkreis Hildesheim haben Allgemeinverfügungen erlassen, wonach Teilnehmende von Versammlungen mit Wirkung vom 04.01.2022 bzw. 05.01.2022 geeignete Mund-Nase-Bedeckungen tragen müssen. Die Tragepflicht dient der Eindämmung der Corona-Pandemie und gilt sowohl für angezeigte als auch nicht angezeigte Versammlungen. Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 15. Januar 2022. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten. Vorgeschrieben sind Atemschutzmasken des Schutzniveaus FFP2 und KN 95 oder aber gleichwertige Modelle. Die weiteren Regelungen sind den jeweiligen Allgemeinverfügungen zu entnehmen:

Stadt Hildesheim: 
https://www.stadt-hildesheim.de/portal/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-900000233-33610.html?rubrik=900000038

Landkreis Hildesheim: 
https://www.landkreishildesheim.de/-Landkreis-Landkreis-Hildesheim-erl%C3%A4sst-Allgemeinverf%C3%BCgung-zur-Maskenpflicht-bei-Versammlungen-unter-freiem-Himmel.php?object=tx,2829.5&ModID=7&mobile=off&FID=2829.14824.1

Stadt Alfeld: 
https://www.alfeld.de/buergerservice/amtliche-bekanntmachungen

Polizei setzt Videografie zur Feststellung von Verstößen ein

Am Montagabend fanden wieder eine Vielzahl von Versammlungen im Landkreis Hildesheim unter polizeilicher Begleitung statt.

Im Zusammenhang mit den Versammlungslagen im Stadtgebiet Hildesheim konnte die Polizeiinspektion Hildesheim durch einen massiven Kräfteansatz tätliche Übergriffe verhindern. Bei der nicht angezeigten Versammlung bzw. dem Aufzug setzte die Polizei zur Feststellung von Verstößen gegen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gezielte Videoaufnahmen ein. Im Nachgang zu der Versammlungslage wurden die Videoaufnahmen gezielt ausgewertet.

„Versammlungen stehen unter dem besonderen Schutz der Polizei. Daraus resultieren für die Teilnehmenden sowohl Rechte als auch Pflichten. Es ist unverständlich, dass bei der pandemischen Lage durch einen Großteil der Menschen in dieser nicht angezeigten Versammlung keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Wir akzeptieren das nicht. Wir haben zudem eine Arbeitsgruppe mit szenekundigen Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Diese können auf der Grundlage der Videos ganz in Ruhe Personen identifizieren und Verfahren einleiten. Zu der nicht angezeigten Versammlung am Montag konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt fünf Personen identifiziert werden. Weitere Personen sind im Fokus und werden nach und nach in den nächsten Wochen aus der Anonymität geholt. Wir haben diese Woche die strukturellen, technischen und personellen Grundlagen geschaffen, das Videografieren auch auf andere Standorte der Inspektion auszuweiten“, so Jan Makowski, Pressesprecher der Polizeiinspektion Hildesheim.

41 Versammlungslagen seit Mitte Dezember 2021

Seit dem 18.12.2021, hier wurde das erste Mal über Telegram zu den nicht angezeigten Versammlungslagen im Landkreis Hildesheim aufgerufen, haben im Landkreis Hildesheim 41 Versammlungen stattgefunden. Insgesamt beteiligten sich an den überwiegend nicht angezeigten Versammlungen ohne Leitung ca. 2200 Personen, und zwar von 7 Personen bis 250 Personen. In vier Fällen gab es Gegenveranstaltungen. Die Teilnehmenden waren oftmals nicht kooperativ und ignorierten die Beschränkungen der Polizei. Es wurden keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen, Abstände wurden nicht eingehalten, Ausweisdokumente nicht mitgeführt. Tätliche Übergriffe auf polizeiliche Einsatzkräfte haben im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hildesheim noch nicht stattgefunden. In einer Demo kam es zu einem Übergriff auf einen Medienvertreter. In diesem Kontext haben die Einsatzkräfte unmittelbar ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet und die Versammlung aufgelöst. Insgesamt wurden bei den Versammlungen drei Strafverfahren und 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

„Bislang verliefen die Versammlungslagen friedlich. Die bekannten Verstöße mit Blick auf die fehlenden Mund-Nasen-Bedeckungen sind in der Pandemie unverantwortlich. Mit den Allgemeinverfügungen gibt es nun Landkreisweit klare, verbindliche und vor allen Dingen einheitliche Regelungen. Diese setzen wir um. Ich bitte aber auch um Verständnis, dass wir in diesen Fällen nicht mit unverhältnismäßigen Mitteln vorgehen. Die Menschen im Landkreis Hildesheim erwarten von uns ein angemessenes und verhältnismäßiges Vorgehen. Wir setzen mit Blick auf die momentane Lage in unserem Landkreis auf Konsequenz – und mit Blick auf Verstöße vor allen Dingen auf Videografie. Natürlich werden wir auch unmittelbar an den Versammlungen im zeitlichen Zusammenhang einschreiten. Das ist unbestritten. Bei tätlichen Übergriffen auf Einsatzkräfte oder Medienvertreter setzen wir auf Klarheit. Wir setzen dann sehr klare Grenzen“, führte Jan Makowski weiter aus.

Erste Erfahrungen nach der Kommunikation der Allgemeinverfügungen

So fand am 05.01.2021 in den Abendstunden eine nicht angezeigte Versammlung mit zunächst 20 Personen im Bereich Nordstemmen statt. Kurz nach Beginn des Aufzuges wurde dieser durch Polizeikräfte gestoppt, die Versammlung wurde unter Bezugnahme auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim hinsichtlich der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung und der Notwendigkeit eines Mindestabstands beschränkt. Daraufhin entfernten sich mehrere Personen aus der Versammlung, die restlichen Teilnehmenden hielten sich an die Beschränkungen. Der Aufzug verlief ansonsten störungsfrei. Eine weitere bekannt gewordene und nicht angezeigte Versammlung in Hoheneggelsen fand überhaupt nicht statt.

Abschließendes Statement der Inspektionsleitung

„Insbesondere die Vielzahl der nicht angezeigten Versammlungen beansprucht uns enorm. Wir haben uns allerdings umgehend darauf eingestellt, setzen Technik zu der Feststellung von Verstößen ein und sind mit angemessenen Kräften vor Ort. Ich habe großen Respekt vor unseren Kolleginnen und Kollegen, die diese zusätzlichen Aufgaben professionell und angemessen wahrnehmen. Auch zukünftig werden wir präsent sein. Die Intensität und der Umfang unserer rechtlich möglichen Maßnahmen orientiert sich allerdings ganz eindeutig am zur Verfügung stehenden Personal. Wir setzen klare Prioritäten und sind zu allen Themen weiter präsent, wir nehmen weiter Straftaten auf, fahren zu Verkehrsunfällen, führen ganzheitliche Kontrollen durch, um nur einige Beispiele zu nennen. Durch die nicht angezeigten Proteste sollen staatliche Institutionen beeinträchtigt werden. Hinzu kommen unberechtigte Gewaltvorwürfe wie wiederholt gegenüber der Polizei Alfeld. Diese wurden und werden von mir scharf verurteilt und zurückgewiesen. Hinzu kommen unberechtigte Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Kolleginnen und Kollegen, die Tag ein, Tag aus einen hervorragenden Job machen. Das nehmen wir maximal zur Kenntnis“, sagte Michael Weiner, Leiter der Polizeiinspektion Hildesheim.

ots

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.