Investive Maßnahmen außerschulische Bildung und Sozialbereich: Jetzt noch Förderung beantragen!
Die Stadt Hildesheim vergibt auch in diesem Jahr auf Antrag Zuschüsse zu investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich. Gefördert werden notwendige Investitionen an Gebäuden und Außenanlagen sowie die Anschaffung investiver Vermögensgüter (auch digitaler) ab einem Mindestanschaffungswert von 1.000 Euro (netto). Einzelne Beschaffungen dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zu einer Gesamtsumme addiert werden. Insgesamt stehen 100.000 Euro dafür zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind professionelle Einrichtungen, Vereine und Gruppierungen, die in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich im Stadtgebiet Hildesheim mit mehrjähriger Vorerfahrung, einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Angebot und einer nachhaltigen Ausrichtung tätig sind.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2024.
Weitere Informationen finden sich unter http://stadtarchiv.stadt-hildesheim.de/themen/bildungs-und-sozialfonds/.
PR
Foto: Hildesheimer Presse
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