Freitag, 4. Oktober 2024

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Urteil wegen versuchten Totschlags aus Februar 2024 ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim vom 08. Februar 2024 (12 Ks 26 Js 28797/23) bestätigt, mit welchem zwei heute 22 und 29 Jahre alte Männer jeweils wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und neun Monaten bzw. zu sechs Jahren verurteilt wurden. Die Revision der Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 22. August 2024 (6 StR 328/24) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer war der 29-jährige Angeklagte aufgrund eines vorherigen Vorfalls mit dem späteren Geschädigten auf diesen wütend. Gemeinsam mit dem 22 Jahre alten Angeklagten und zwei weiteren Mittätern wurde der Entschluss gefasst, den Geschädigten aufzusuchen, um diesen abzustrafen. Beide Angeklagte bewaffneten sich hierzu mit einem Messer. Sodann fuhren sie zu einer Wohnanschrift, an derer sich der Geschädigte aufhielt. Nachdem sie sich Zugang zur Wohnung verschafft hatten, versetzte der 22 Jahre alte Angeklagte dem Geschädigten einen wuchtigen Stich mit dem Messer in die Brust. Sodann umklammerte der 22 Jahre alte Angeklagte den Geschädigten, woraufhin der 29 Jahre alte Angeklagte dem Geschädigten in rascher Folge von hinten sieben Stiche mit dem mitgeführten Messer in Richtung des Oberkörpers und des Kopfes versetzte. In der Folge verließen die Angeklagten fluchtartig die Wohnung.

Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe in der Hauptverhandlung teilweise geständig eingeräumt. Im Rahmen der Strafzumessung wurde dies zu ihren Gunsten berücksichtigt. Gleichzeitig wirkten sich die erheblichen Verletzungen des Geschädigten zum Nachteil der Angeklagten aus. Die Angeklagten haben nunmehr mit dem Eintritt der Rechtskraft die verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen.

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Foto: qimono / Pixabay

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