Freitag, 8. November 2024

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Bildungs- und Teilhabepaket: Finanzielle Entlastung für Familien mitwenig Einkommen

Beziehen Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder einen
Kinderzuschlag, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus dem
sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder haben. Übernommen werden dann
beispielsweise anfallende Schulkosten oder Kosten für Freizeitangebote. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim informiert rund um die Leistungen und die Anspruchsvoraussetzungen.


Familien mit wenig Einkommen können unter Umständen durch das Bildungs- und Teilhabepaket
finanziell entlastet werden – wenn sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder einen
Kinderzuschlag bekommen. „Übernommen oder bezuschusst werden zum Beispiel die Kosten für
Nachhilfestunden oder den Musikunterricht sowie der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins. Außerdem
können anspruchsberechtigte Familien bei Ausflügen, Klassenfahrten, der Schülerbeförderung oder der
Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen finanziell entlastet werden“, weiß SoVDBeraterin Sabine Eck aus Hildesheim.

Für einen Anspruch müssen Kinder unter 25 Jahre alt sein und eine Kindertagesstätte oder allgemeinbeziehungsweise berufsbildende Schule besuchen. Außerdem dürfen sie keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ein Antrag kann formlos unter Hinweis auf den konkreten Bedarf oder mit dem entsprechenden Formular beim Jobcenter beziehungsweise der für die oben genannten Leistungen zuständigen Stelle gestellt werden. „Für eine Kostenübernahme müssen Betroffenen gegebenenfalls weitere Bescheinigungen etwa für eine Klassenfahrt vorlegen. Wichtig ist, dass Anträge rechtzeitig gestellt werden, denn grundsätzlich ist die nachträgliche Übernahme von Kosten nicht möglich. Eine Ausnahme bildet der Schulbedarf. Hier wird jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eine Pauschale ausgezahlt“, informiert Eck.

Für Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zu den genannten Sozialleistungen stehen die Beraterinnen des SoVD in Hildesheim gerne zur Verfügung und unterstützen außerdem bei der
Antragstellung. Kontaktiert werden kann der Verband unter 05121-74790 oder info.hildesheim@sovdnds.de.

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