Freitag, 8. November 2024

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ADAC: Jetzt auf Winterreifen wechseln – Alpine-Symbol Pflicht! – Falsche Bereifung bei winterlichen Verhältnissen ist gefährlich und teuer

Sobald die Witterungsverhältnisse schlechter werden und erste Nachtfröste anstehen, ist es Zeit für die Winterreifen. Die Werkstätten sind gut ausgelastet, daher empfiehlt sich eine umgehende Terminbuchung für den Reifenwechsel, so der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Bereits bei Temperaturen unter sechs Grad bieten Winter- bzw. Ganzjahresreifen deutlich mehr Sicherheit als Sommerreifen. Der Bremsweg verkürzt sich dank der Winterpneus teilweise um die Hälfte. Abgesehen davon ist die Winterbereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben – auch schon bei Reifglätte. Seit diesem Monat gelten darüber hinaus strengere Regeln für die Winterreifen: Zulässig sind nur noch Modelle, die das „Alpine“-Symbol, einen stilisierten Berggipfel nebst Schneeflocke, tragen.

Seit Oktober 2024: Reifen nur mit Alpine-Symbol

Bislang wurden auch Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich akzeptiert, wenn sie vor 2018 gefertigt worden waren. „Seit Anfang 2018 müssen alle neu produzierten Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen, um für dem Winterbetrieb zugelassen zu werden“, informiert Matthias Krebs, Verbraucherschützer im ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Von der Gesetzesänderung, die seit dem 1. Oktober 2024 gilt, sind also fast sieben Jahre alte Reifen ohne das Bergpiktogramm mit Schneeflocke betroffen. Diese werden zwar nicht mehr verkauft, können aber noch an Fahrzeugen montiert sein. Das Reifenalter bzw. Produktionsdatum ist der DOT-Angabe auf der Reifenflanke zu entnehmen.

Mit falschen Reifen wird es teuer

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch ist eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben. „Wer jetzt bei winterlichen Straßenverhältnissen mit den falschen Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen – das gilt auch schon bei Reifglätte“, betont Matthias Krebs. Werden andere Verkehrsteilnehmende behindert oder gefährdet, ist es noch teurer. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg fällig.

Übrigens: Autofahrenden, die bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursachen, können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden angerechnet wird.

Kurzer Bremsweg dank guter Winterreifen

Sommerreifen benötigen auf glatter Fahrbahn häufig einen doppelt so langen Bremsweg wie Winterpneus. Wertvolle Meter, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden können. „Nicht viel besser ist die Leistung von abgefahrenen Reifen. Ein Winterreifen mit nur noch 2 Millimeter Profil – vom Gesetzgeber immerhin erlaubt – büßt bis zu einem Drittel seiner Leistung ein“, unterstreicht Matthias Krebs.

Gesetzlich vorgeschrieben ist für Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, doch der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen für Winterreifen mindestens 4 Millimeter. Ein Tipp zum Prüfen der Profiltiefe: Der goldene Rand der 2-Euro-Münze ist exakt 4 Millimeter breit, er sollte also nicht mehr sichtbar sein. Außerdem ist ein Austausch der Winterreifen nach spätestens sechs Jahren empfehlenswert, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der „Grip“ bei tiefen Temperaturen nachlässt.

Und noch ein Tipp für Skiurlauber: In einigen europäischen Ländern wie z. B. Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimeter als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.

PR
Foto: manfredrichter / Pixabay

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