Dienstag, 16. Juni 2026

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Windpark Harplage: Fachliche Kritik an Fledermausgutachten wächst

Im laufenden Genehmigungsverfahren zum geplanten Windpark Harplage im Landkreis Hildesheim geraten die naturschutzfachlichen Untersuchungen zunehmend in den Fokus. Die Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ sowie der Umweltverein Hildesheimer Region e. V. haben eine umfangreiche Stellungnahme des Regionalbetreuers für Fledermausschutz beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Wolfgang Rackow aus Osterode am Harz, veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das Fledermausgutachten der ORCHIS Umweltplanung GmbH aus Berlin, das im Auftrag der wpd GmbH Bremen erstellt wurde und Bestandteil des laufenden BImSchG-Verfahrens ist.

Nach Angaben der Initiativen sei die Stellungnahme bereits an zuständige Entscheidungsträger in Landkreis und Stadt übermittelt worden, um eine fachliche Einordnung noch während des laufenden Verfahrens zu ermöglichen.

Rackow äußert in seiner Bewertung deutliche Kritik an Methodik, Datengrundlage und Durchführung der Untersuchungen. Bereits bei der Lage der geplanten Anlagen sieht der Fachmann Probleme. Sechs der 14 vorgesehenen Windkraftstandorte lägen zwar überwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen, seien jedoch „viel zu dicht an den Waldstrukturen und Hecken geplant“.

Besonders ausführlich geht die Stellungnahme auf die angewandten Untersuchungsmethoden ein. Laut Rackow sei die im Gutachten angekündigte Prüfung möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten „in keiner Form in die Untersuchung eingeflossen“. Das bezeichnet er als Methodenfehler. Zwar seien Baumhöhlen endoskopisch untersucht worden, konkrete Angaben dazu fehlten jedoch vollständig. Ebenso kritisiert er, dass keine Wärmebildkameras eingesetzt worden seien, obwohl diese nach heutigem Stand der Technik üblich seien.

Auch bei den akustischen Erfassungen sieht Rackow erhebliche Mängel. Zwar würden verwendete Batlogger-Systeme genannt, jedoch fehlten entscheidende technische Angaben zu Trigger-Einstellungen, Aufzeichnungsintervallen oder Mikrofonpositionen. Dies bewertet er als „schweren Methodenfehler“. Zudem hätten wetterbedingte Verschiebungen von Kartierungsterminen die Qualität der Datengrundlage deutlich beeinträchtigt.

Nach Angaben des NLWKN-Fachmanns seien von 196 geplanten Erfassungsnächten insgesamt 79 Nächte ausgefallen. Das entspreche rund 46 Prozent der vorgesehenen Datenerhebung. Diese Fehlzeiten seien weder ausreichend nachgeholt noch nachvollziehbar erläutert worden.

Weitere Kritik richtet sich gegen die Durchführung der Kartierungen selbst. So fehlten Angaben zu Windgeschwindigkeiten, die für die Aktivität von Fledermäusen relevant seien. Zudem sei durch den häufigen Wechsel von Kartiererinnen und Kartierern ein Qualitätsverlust anzunehmen. Auch die teilweise sehr langen Arbeitszeiten einzelner Personen von bis zu mehr als 14 Stunden pro Nacht werden in der Stellungnahme hinterfragt.

Bei mehreren Standorten sieht Rackow Hinweise auf Wochenstuben verschiedener Fledermausarten. Insbesondere Standort 3 falle durch kontinuierlich hohe Aktivitätszahlen verschiedener Arten auf, darunter Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus und Großer Abendsegler. Die Ergebnisse würden nach seiner Einschätzung gegen eine weitere Planung an den Standorten 7 und 8 sprechen. Insgesamt empfiehlt er, die Standorte 1, 7, 8 und 11 aus der Planung herauszunehmen. Auch Standort 14 solle wegen seiner Lage zwischen Waldflächen nicht weiterverfolgt werden.

Darüber hinaus kritisiert Rackow, dass mehrere in der Region bekannte Arten im Gutachten nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden seien. Genannt werden unter anderem Kleine und Große Bartfledermaus, Nymphenfledermaus, Mopsfledermaus sowie Zweifarbfledermaus. Auch Literaturangaben und wissenschaftliche Quellen seien im Gutachten nur unzureichend dokumentiert worden.

In seiner abschließenden Bewertung kommt der Regionalbetreuer zu einem klaren Ergebnis. Aufgrund der zahlreichen Methodenfehler, fehlenden Angaben und erheblichen Datenausfälle sei das Gutachten „nach bestem Kenntnisstand“ als „schwerwiegend fehlerhaft“ einzustufen. Er fordert eine Nachkartierung und sieht Landkreis Hildesheim, Naturschutzbehörde und Gewerbeaufsichtsamt in der Pflicht, diese zu unterstützen.

Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch einen möglichen Widerspruch zu Angaben des Landkreises Hildesheim. Im Umwelt-Steckbrief zum Neustart des Teilplans Wind für das Vorranggebiet VR 24 Harplage vom 31. März 2026 heißt es, Fledermäuse seien „im Plangebiet nicht bekannt“ sowie „im Umfeld von 375 Metern nicht bekannt“. Die Bürgerinitiative sieht darin einen deutlichen Gegensatz zu den Ergebnissen der Dauererfassungen und den nun veröffentlichten fachlichen Hinweisen.

Eine Stellungnahme des Landkreises Hildesheim, der ORCHIS Umweltplanung GmbH oder der wpd GmbH lag zunächst nicht vor.

Redaktion
Hildesheimer Presse
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