Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 ausgeweitet
HILDESHEIM. Wenn Kinder krank werden und sich gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern deshalb vom Job freistellen lassen müssen, besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Für 2021 wurde der Bezugszeitraum pandemiebedingt pro Elternteil auf 30 Tage, beziehungsweise auf 60 Tage für Alleinerziehende, erhöht. Außerdem können Eltern jetzt Kinderkrankengeld beziehen, wenn sie die Betreuung… Weiterlesen: Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 ausgeweitet
