Für Schulausbildung: Nachzahlung bis zum 45. Lebensjahr möglich

Für Schulausbildung: Nachzahlung bis zum 45. Lebensjahr möglich

| Hildesheim

HILDESHEIM. Rentenanspruch steigern oder eine Wartezeit erfüllen – bis zum 45. Lebensjahr können freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nachgezahlt werden. Die monatlichen Beträge für 2021 können dabei zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro liegen. Wie das genau geht, wissen die Berater*innen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hildesheim. Eine wenig genutzte Möglichkeit: Wer seinen Rentenanspruch erhöhen oder… Weiterlesen: Für Schulausbildung: Nachzahlung bis zum 45. Lebensjahr möglich