Dienstag, 19. Mai 2026

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Für Schulausbildung: Nachzahlung bis zum 45. Lebensjahr möglich

HILDESHEIM. Rentenanspruch steigern oder eine Wartezeit erfüllen – bis zum 45. Lebensjahr können freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nachgezahlt werden. Die monatlichen Beträge für 2021 können dabei zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro liegen. Wie das genau geht, wissen die Berater*innen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hildesheim.

Eine wenig genutzte Möglichkeit: Wer seinen Rentenanspruch erhöhen oder eine bestimmte Wartezeit erfüllen möchte, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres freiwillige Beträge für Schul- und Hochschulzeiten einzahlen. Diese Nachzahlung ist aber nur für Zeiten möglich, die noch nicht angerechnet wurden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind.

Infrage kommen besonders schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahres sowie Schul- und Hochschulzeiten, die gewöhnlich nicht anrechenbar sind, da sie die Höchstdauer von acht Jahren überschreiten. „Je nach Möglichkeit kann 2021 monatlich ein beliebiger Betrag von 83,70 Euro bis 1.320,60 Euro nachgezahlt werden“, weiß Sabine Eck aus dem SoVD-Beratungszentrum in Hildesheim. „Um zu klären, ob sich eine solche Nachzahlung wirklich lohnt, sollte im Vorfeld in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Hier helfen wir gerne“, sagt Eck.

Weitere Fragen rund um das Thema Rente beantworten die Berater*innen des SoVD in Hildesheim. Zu erreichen ist der SoVD unter 05121-74790 oder info.hildesheim@sovd-nds.de.

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