Berufskrankheit Corona: Unfallversicherung übernimmt Kosten
HILDESHEIM. Corona kann von der gesetzlichen Unfallversicherung jetzt als Berufskrankheit anerkannt werden. Wenn die Voraussetzungen einer Anerkennung erfüllt werden, trägt sie die Kosten für die Rehabilitation und zahlt Rente im Falle dauerhafter Schädigungen durch eine COVID-19-Erkrankung sowie Hinterbliebenenrente im Todesfall – das gilt auch für ehrenamtlich Tätige in dem Bereich. Bei Fragen helfen die Beraterinnen… Weiterlesen: Berufskrankheit Corona: Unfallversicherung übernimmt Kosten
