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Landesregierung stellt Weichen für eine zukunftsfeste und weiterhin bürgernahe Finanzverwaltung – Finanzminister Hilbers stellt Strukturreform vor

NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung hat am heutigen Dienstag der von Finanzminister Reinhold Hilbers vorgestellten Strukturreform der niedersächsischen Finanzverwaltung zugestimmt. „Wir werden die niedersächsische Finanzverwaltung auf die kommenden demografischen Herausforderungen und die sich durch die Digitalisierung ändernden Kommunikationswege der Bürgerinnen und Bürger vorbereiten. Damit stellen wir die Finanzverwaltung zukunftsfähig, effektiv und weiterhin bürgerfreundlich auf“, so der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

Ziel der Reform ist, zu gewährleisten, dass die Finanzämter auch künftig in allen ihren fachlichen Einheiten die ihnen obliegenden Aufgaben effektiv und effizient erfüllen können. Kernstück der Reform ist die Zusammenlegung einzelner Finanzamtsbezirke unter Beibehaltung aller bisherigen Standorte. Dazu werden jeweils zwei Finanzämter unter Berücksichtigung ihrer regionalen Beziehungen fusioniert.

Mit der Zusammenfassung der Finanzamtsbezirke richtet die Steuerverwaltung ihre Aufbaustruktur auf die demografische Entwicklung aus und sichert zugleich für die betreffenden Regionen und deren Bürgerinnen und Bürgern die Präsenz der Steuerverwaltung vor Ort.

Die demografische Entwicklung führt in bestimmten Regionen Niedersachsens dazu, dass die Bevölkerungszahl mittelfristig immer weiter zurückgeht. Damit geht ein Wandel der wirtschaftlichen Struktur vor Ort einher und die Arbeitssituation in den jeweils betroffenen Finanzämtern verändert sich. Um zu vermeiden, dass in diesen Finanzämtern Arbeitsbereiche entstehen, die für sich genommen zu klein sind, um notwendiges Spezialwissen vorzuhalten oder Vertretungsregelungen zu ermöglichen, bedarf es künftig der Zusammenlegung der betroffenen Bereiche. Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Personal-, Sach- oder Finanzmittel einzusparen oder Standorte zu schließen, sondern es geht allein darum, die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Steuerverwaltung zu gewährleiten und dabei weiterhin die Präsenz in der Fläche beizubehalten.

Ganz wesentlich ist also, dass bei den Fusionen stets beide Standorte erhalten bleiben. So kann die Steuerverwaltung ihr Potenzial zur Nachwuchsgewinnung in allen Regionen entfalten und das Land bleibt als Arbeitgeber in der Fläche vertreten.

Die Initiative für die Zusammenlegung von Finanzämtern ist aus der Steuerverwaltung selbst heraus entwickelt worden und mündet nun in einem Konzept zur Sicherung der Effektivität und Zukunftsfähigkeit der Steuerverwaltung in Niedersachsen. Damit reagiert die Steuerverwaltung frühzeitig auf die in den 2030er-Jahren zu erwartenden Auswirkungen der demografischen Entwicklung.

Betroffen sind maßgeblich die Finanzämter Uelzen, Lüchow, Alfeld, Bad Gandersheim, Goslar, Herzberg am Harz, Northeim, Holzminden und Helmstedt, in deren Bezirken sich der Anteil zwischen 20 und 64 Jahre alter Personen an der Gesamtbevölkerung 2031 voraussichtlich um bis zu 35 Prozent und der Anteil der unter 20-jährigen sogar um bis zu 48 Prozent vermindern wird.

Aber auch die Bezirke der Finanzämter wie Aurich, Emden, Norden und Wittmund, in denen sich der Anteil der 20- bis 64-jährigen an der Bevölkerung bis dahin nur um 14 bis 20 Prozent und der der Jüngeren nur um knapp 30 Prozent zu vermindern droht, werden von der Entwicklung nicht unbeeinflusst bleiben. Alle diese Finanzämter sind schon heute „kleine“ Finanzämter, deren wiederum kleine Arbeitsbereiche in einigen Jahren voraussichtlich keine gesicherte Vertretung, keinen fachlichen Austausch untereinander bzw. keine spezielle fachliche Schwerpunktbildung mehr zulassen werden.

Auch diese Finanzämter aber werden sich den zukünftig zu erwartenden steuerlichen Herausforderungen stellen müssen. Diese werden sich insbesondere aus der Internationalisierung, der Globalisierung der Wirtschaft mit deren steuerlichen Verflechtungen und dem Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland ergeben. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher das Niedersächsische Finanzministerium damit beauftragt, die notwendigen Zusammenlegungen umzusetzen.

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