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SEHi plant Errichtung einer Monoklärschlammverbrennungsanlage

HILDESHEIM. Die Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) plant im Verbund mit acht weiteren Stadtentwässerungsbetrieben bis 2029 den Bau einer sogenannten „Monoklärschlammverbrennungsanlage“ am Hildesheimer Hafen. Aufgrund von veränderter Bundesgesetzgebung im Bereich der Klärschlammentsorgung und der Düngung hat sich die Situation für die überwiegend kommunalen Klärschlammerzeuger und damit auch für die Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) maßgeblich geändert. Die veränderte Gesetzgebung durch die neue Klärschlammverordnung führt dazu, dass Kläranlagen der Größenklasse 5, zu der auch die Kläranlage der SEHi gehört, ihren Klärschlamm ab 2029 ausschließlich thermisch verwerten dürfen und Phosphor zurückgewinnen müssen. „Nach unseren Untersuchungen ist beides wirtschaftlich, nachhaltig und gesichert mit einer Monoklärschlammverbrennung auf Basis einer stationären Wirbelschicht und anschließender Phosphorrückgewinnung aus der Asche möglich“, erklärt SEHi-Vorstand Dr. Erwin Voß.

„Die geänderte Düngegesetzgebung führt aktuell dazu, dass die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms entweder nicht mehr möglich, oder wenn, dann nur zu stark gestiegenen Kosten möglich ist. Für die SEHi bedeutet dies, dass wir bereits jetzt von einer rein landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms zu einer fast vollständigen Verbrennung des Klärschlamms umsteigen mussten. Die Kosten dafür haben sich mehr als verdoppelt“, so Dr. Voß weiter.

In den meisten der Abwasserreinigungsprozesse fällt neben dem gereinigten Abwasser, welches in die Vorfluter entlassen wird, auch Klärschlamm an. Viele der im Abwasser enthaltenen und im Reinigungsprozess abgeschiedenen Stoffe landen im Klärschlamm. Auf den meisten Anlagen wird der anfallende Schlamm anaerob stabilisiert und dann auf ca. 25 Prozent Trockenrückstand (TR) entwässert. Der so anfallende Klärschlamm ist Abfall und unterliegt der neu gestalteten Klärschlammverordnung. Wird der Klärschlamm, so wie in Niedersachsen in der Vergangenheit überwiegend geschehen, stofflich, also landwirtschaftlich, landbaulich oder in Verbindung mit Kompost verwertet, unterliegt er der Düngegesetzgebung in Form des Düngegesetzes und der Düngemittelverordnung.

Da die spezifischen Verbrennungskosten in einer gewissen Abhängigkeit zur Größe einer Monoklärschlammverbrennungsanlage stehen, ist es für den wirtschaftlichen Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage sinnvoll, gewisse Mindestmengen an Klärschlamm zu haben. Deshalb hat die SEHi schon frühzeitig die Zusammenarbeit mit anderen Stadtentwässerungsbetrieben gesucht. Neun Stadtentwässerungsbetriebe mit Kläranlagen der Größenklasse 5 aus der

Region haben sich zusammengefunden und wollen eine eigene kommunale Klärschlammverwertungsgesellschaft gründen. Diese Gesellschaft soll dann dafür sorgen, dass wirtschaftlich und nachhaltig den gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung nachgekommen werden kann.

In ersten neutralen Voruntersuchungen zu möglichen Standorten hat sich gezeigt, dass ein Grundstück im Hildesheimer Hafen in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage Hildesheim ein sehr gut geeigneter Standort für eine solche Anlage zur Phosphorrückgewinnung mit vorgeschalteter Monoklärschlammverbrennung sein kann. „Eine solche Anlage bietet sowohl für Hildesheim und die hiesige künftige Gebührenentwicklung, als auch für die Städtentwässerung Hildesheim enorme Vorteile“, sagt Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer. Der heutige Stand der Technik und die Erfahrung aus Jahrzehnte langem Betrieb solcher Anlagen ermöglichen den Betrieb einer solchen Monoklärschlammverbrennungsanlage ohne beeinträchtigende Emissionen bei Geruch, Lärm, Staub und Abgasen. „Dies ist auch unabdingbare Voraussetzung für die Realisierung einer solchen Anlage im Hildesheimer Hafen. Und dass dies möglich ist, davon haben wir uns bereits ein eigenes Bild machen können, sodass auch letzte Zweifel hieran zerstreut werden konnten. Über die Anbindung der Anlage an den Schiffsverkehr und die Bahn soll zudem auch eine übermäßige Belastung durch erhöhten Straßenverkehr vermieden werden. Wir gehen überdies davon aus, dass zur Inbetriebnahme der Anlage der dritte Autobahnanschluss für Hildesheim fertig gestellt ist und große Teile von Hildesheim von weiterem LKW-Verkehr entlastet werden“, so Dr. Meyer weiter.

PR

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