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Fleisch im Supermarkt: Haltungsbedingungen sind kaum zu erkennen

DEUTSCHLAND. Unter welchen Bedingungen Tiere gehalten worden sind, lässt sich an der Fleischverpackung kaum feststellen. Stattdessen schmücken sich Händler und Hersteller gerne mit unverbindlichen Siegeln und Werbebotschaften. Das hat ein Marktcheck der Verbraucherzentralen bei 17 Handelsketten ergeben.

Wer Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards kaufen will, muss im Handel aufwändig suchen. Im Durcheinander aus unverbindlichen Siegeln und Werbebotschaften lässt sich kaum erkennen, unter welchen Bedingungen die Tiere wirklich gehalten worden sind. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Stichprobe der Verbraucherzentralen bei 17 Handelsketten.

Wir haben die Werbeaussagen der Hersteller und Händler zur Tierhaltung von Schwein, Rind und Geflügel in Supermärkten und Discountern überprüft. Das Ergebnis: Siegel und Werbung sind selten nachvollziehbar und bieten kaum Orientierung beim Einkauf. Verlässliche Werbeaussagen für höhere Tierschutzstandards sind die Ausnahme.

Vier Begriffe helfen zumindest bei manchem Geflügel-Fleisch

Bei Geflügelfleisch existieren verbindliche Regelungen für die Angabe besonderer Haltungsformen, nämlich die Vermarktungsnormen der EU. Es dürfen nur folgende Begriffe verwendet werden:

  • Extensive Bodenhaltung
  • Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf

Für jede dieser Haltungsformen ist vorgeschrieben, wie viel Platz die Tiere haben, wie groß ihr Auslauf ist und wie sie gefüttert werden. Anders als freiwillige Siegel des Handels und beschönigende Werbeformulierungen bieten diese rechtlich geschützten Begriffe eine gute Orientierung beim Einkauf. Was genau die Begriffe garantieren, lesen Sie hier.

Geflügel-Produkte mit den Hinweisen nach den EU-Normen haben wir in den Supermärkten allerdings nur selten gefunden.

Kennzeichnung von Schweine- und Rindfleisch besonders schlecht

Beim Schweine- und Rindfleisch ist das Angebot mit verlässlicher und nachvollziehbarer Werbung sehr mager. Informationen zu den ausgelobten Haltungskriterien fehlen sowohl bei Aldi, Edeka, Hit, Lidl, Rewe als auch bei Real.

Beschönigende Formulierungen zur Tierhaltung, wie etwa „Weidehaltung“, gibt es dagegen bei allen Discountern und Supermärkten.

Beispiel Schweine-Minutensteaks von Netto: Ein Foto auf der Vorderseite der Verpackung zeigt Schweine in Freilandidylle. Dies steht im krassen Widerspruch zur Kennzeichnung. Das dort genannte Haltungszeugnis der Stufe 1 entspricht lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung.

Hinter Begriffen wie „artgerecht“ kann sich alles verbergen

Mit solchen Marketing-Tricks werden Kunden schnell hinters Licht geführt. Ihre Erwartung von Fleisch aus vermeintlich besserer Tierhaltung wird nicht erfüllt. Begriffe wie „artgerecht“, „tiergerecht“ oder „Tierwohl“ sind rechtlich nicht geschützt, werden aber willkürlich genutzt.

Wir fordern den Handel darum auf, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen zu bewerben. Mit besseren Haltungsbedingungen wie „Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleinere Tiergruppe“ sollten die Hersteller nur werben, wenn für Verbraucher auch nachvollziehbar ist, was sie konkret bedeuten. Sonst weckt die Werbung falsche Erwartungen.

Gegen Wildwuchs braucht es ein staatliches Label

Gefragt ist aber auch der Gesetzgeber. Die Politik sollte dringend eine mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung einführen, um eine bessere Orientierung beim Fleischeinkauf zu bieten und den Wildwuchs der Label einzudämmen. Die Kriterien für diese Kennzeichnung sollten außerdem deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Die Ergebnisse und den vollständigen Untersuchungsbericht zu Werbeaussagen zur Tierhaltung im konventionellen Fleischangebot können Sie hier herunterladen.

PR
Foto: plprod / stock.adobe.com

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