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Videoüberwachung soll Tierschutz auf Schlachthöfen verbessern

NIEDERSACHSEN. Der Tierschutz für Schlachttiere soll verbessert werden. Auf Initiative von Niedersachsen und mit Unterstützung von Nordrhein-Westfalen wird das Thema am Freitag, 15. Februar, mit einem Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Der gemeinsame Antrag hat zum Ziel, dass künftig bundesweit kameragestützte Überwachungssysteme in Schlachthöfen installiert werden.

„Angestrebt wird eine gesetzliche Regelung, die dem Tierschutzanliegen, aber auch den Interessen aller Betroffenen Rechnung trägt“, betonte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Wenn das rechtlich verpflichtende standardisierte Überwachungssystem mit Kameras eingeführt wird, soll es in den besonders tierschutzrelevanten Bereichen eines Schlachthofes installiert werden. Ein Veterinär habe dann zum Beispiel die Möglichkeit, sich jederzeit per Smartphone auf eine Kamera einzuwählen.

„Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist ein wichtiger Schritt, Tierleid in einzelnen Betrieben zu verhindern. Zugleich kann das Gros der Schlachthöfe dokumentieren, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet wird. Das schafft Vertrauen und unterstützt die Arbeit der Kontrolleure“, sagte Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. „Gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern ist es, die Zukunft der Nutztierhaltung nachhaltiger zu gestalten. Dialog, Forschung, Kontrolle und Transparenz sind hierfür die wesentlichen Säulen.“ Auch die Einführung eines einheitlichen Tierwohl-Label diene dazu, das Vertrauen in die Tierhaltung zu stärken und das Bewusstsein weiter zu schärfen.

Mit der Entschließung im Bundesrat soll die Bundesregierung durch Unterstützung der Länder das Tierschutzanliegen weiter nach vorne bringen und einen Gesetzgebungsvorschlag entwickeln.

Die Bundesratssitzung wird im Live-Stream übertragen unter: www.bundesrat.de

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