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Reimann und Tonne appellieren: Impfstatus bei Kindern und Erwachsenen überprüfen

NIEDERSACHSEN. Seit Jahresbeginn sind in Niedersachsen 26 Masernfälle registriert worden. Dies sind bereits jetzt mehr Fälle, als im gesamten Vorjahr zu verzeichnen waren (2018: 18 Fälle). 18 dieser Fälle stehen im Zusammenhang mit einem Ausbruchsgeschehen im Landkreis Hildesheim. Bei den übrigen Fällen handelt es sich um Einzelfälle bzw. innerfamiliäre Übertragungen in anderen Landkreisen.

„Die aktuell aufgetretenen Masernfälle in Niedersachsen zeigen die große Bedeutung eines ausreichenden Impfschutzes in der Bevölkerung“, betont die Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann: „Ich rate daher allen Bürgerinnen und Bürgern, Ihren Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls Impfungen bei ihrem Hausarzt nachzuholen.“

Von den aktuellen Masernfällen sind insbesondere auch Erwachsene zwischen 20 und 50 Jahren (12 Fälle) betroffen. Dies unterstreicht die Bedeutung des Impfschutzes gerade in dieser Altersgruppe. Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut sollten alle Menschen, die nach 1970 geboren sind, dafür Sorge tragen, dass sie gegen Masern geimpft wurden. Personen, bei denen keine dokumentierten Masernimpfungen (mindestens 2) durchgeführt wurden, sollten sich unbedingt auch im Erwachsenenalter noch einmal gegen Masern impfen lassen, um einen Impfschutz zu erhalten.

Auch Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne appelliert: „Eltern sollten sich und ihre Kinder impfen lassen. Wer auf den Impfschutz verzichtet, gefährdet seine Kinder und die Kinder anderer“, so der für die Kindertageseinrichtungen und Schulen zuständige Minister. Und Tonne weiter: „Unsere Kitas und Schulen sind Orte, an denen die Kinder gemeinsam lernen, spielen und toben – daher ist es wichtig, den Impfschutz und die Hygienebestimmungen zu beachten!“

„Den besten Schutz vor einer Maserninfektion bietet die Impfung, die eine sehr gute Wirksamkeit hat“, sagte Dr. Matthias Pulz, Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. „Eltern sollten ihre Kinder daher unbedingt gegen Masern impfen lassen.“ In der Schuleingangsuntersuchung 2017 waren in Niedersachsen 93,3 % der Kinder 2-mal gegen Masern geimpft. Dies ist ein leichter Rückgang gegenüber 2016 (93,7 %). Angestrebt wird eine Impfquote von 95 % bei der zweiten Masernimpfung, damit sich in der Bevölkerung beim Auftreten einzelner Fälle eine Ausbreitungsbarriere bildet und auch Menschen geschützt sind, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Das Masernvirus wird sehr leicht als Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen von Mensch zu Mensch übertragen. Eine Maserninfektion ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie verursacht hohes Fieber, Husten, Entzündung der Augenbindehaut und einen typischen Hautausschlag. Die Erkrankung dauert mindestens zwei Wochen. Als Komplikationen werden Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Durchfälle sowie eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) beobachtet, die in 1-2 von 1000 Fällen auftritt. Eine schwere Masernerkrankung kann auch zum Tod führen.

Von den örtlichen Gesundheitsbehörden können im Falle des Auftretens von Masern Maßnahmen des Infektionsschutzes (u.a. Besuchsverbot von Kindergemeinschaftseinrichtungen, Angebot von Impfungen) eingeleitet werden. Das Ziel der Maßnahmen besteht darin, weitere Erkrankungsfälle und damit eine Ausbreitung der Masern zu verhindern. Hierzu wurde am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt ein sog. Masern-Leitfaden entwickelt, der zukünftig auch deutschlandweit eingesetzt werden soll https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf.

Ansprechpartner
Dr. Holger Scharlach, MPH
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Tel.: 0511 4505-136, Fax: 0511 4505-140
E-Mail: holger.scharlach@nlga.niedersachsen.de,
http://www.nlga.niedersachsen.de

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