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Kita-Vertrag: Demokratische Gestaltungsmöglichkeiten nicht leichtfertig aus der Hand geben

Landkreis HILDESHEIM. „Klar, der vom Kreis vorgelegte Kita-Vertrag ist für die Samtgemeinde Leinebergland finanziell ein sehr schlechter Deal – ein Desaster. Die Wahl zwischen Vertragsabschluss oder Abgabe der Kinderbetreuung an den Landkreis ist die sprichwörtliche Wahl ‚zwischen Pest oder Cholera‘. Aber den Vertrag nicht zu unterzeichnen und dem Kreis die Schlüssel unserer qualitativ hochwertigen Kitas vor die Füße zu werfen, darf keine Option sein“, macht Lars Leopold, Mitglied des Samtgemeinderats Leinebergland und Kreistagsabgeordneter der LINKEN nach der jüngsten Jugendausschusssitzung der Samtgemeinde in Gronau deutlich. Leopold weiter: „Schon das Zustandekommen des Vertragswerks, welches uns seitens der SPD-CDU-Mehrheitsgruppe im Kreistag fünf Minuten vor Sitzungsbeginn noch warm aus dem Drucker zur Abstimmung vorgelegt wurde, ist ein Skandal. Das Papier enthält noch offene Fragen und stellt, bei Abschluss, besonders die Kommunen im Südkreis vor schier unlösbare Finanzprobleme. Es kann nicht sein, dass die Kommunen die Aufgaben des Kreises wahrnehmen und hierfür finanzielle Einsparungen bei eigenen Aufgaben vornehmen müssten. Dennoch sollten die betreffenden Kommunen, so auch die Samtgemeinde Leinebergland, den Vertrag zeichnen und nicht leichtfertig die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung aus der Hand geben.“

„Die jährliche Kündbarkeit des Kita-Vertrags sollte genutzt werden, um seitens der kreisangehörigen Kommunen den notwendigen Druck aufzubauen und nachzuverhandeln. Frühkindliche Bildung ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier müssen alle an einem Strang ziehen. Hier sind der Bund, der richtigerweise den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz beschlossen hat, sowie das Land, welches richtigerweise die Beitragsfreiheit bei den Kitas eingeführt hat, aber auch der Landkreis gleichermaßen in der Pflicht, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass diese eine qualitative Kinderbetreuung wohnortnah anbieten können. Denn da gehört sie hin, in die jeweiligen Städte und Gemeinden. Eine zentrale Verwaltung der Kitas auf Kreisebene kann doch niemand ernsthaft wollen. Ebenso wenig wie die Aushöhlung des grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Selbstverwaltung der Kommunen. Denn genau das geschieht, wenn die Kommunen über Gebühr belastet werden und ihre Aufgaben nicht mehr selbstständig wahrnehmen können“, betont Leopold.

PR

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