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Verbesserter Service für Menschen mit Behinderung dank Digitalisierung

NIEDERSACHSEN. Mit den jährlichen Posteingängen zum Schwerbehindertenrecht könnte das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) eine Strecke von über 3.000 Kilometern legen.

Zum 1. April 2019 führt die niedersächsische Behörde für diesen Bereich die elektronische Akte ein. Damit können Anträge zur Feststellung eines Schwerbehinderungsgrads schneller und einfacher als mit dem herkömmlichen Aktenablagesystem bearbeitet werden.

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann erklärt dazu: „Für Menschen mit Behinderungen haben diese Anträge auf Unterstützung eine große Bedeutung. Mit der
e-Akte gelingt es uns nun, dass Verfahren zur Anerkennung des Schwerbehinderungsgrads zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit nutzen wir die Digitalisierung für die Verbesserung der Versorgung in Niedersachsen.“

Derzeit gehen jährlich rund eine Million Postvorgänge allein im Bereich des Schwerbehindertenrechts an den sieben Standorten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS) ein. Rund 1,5 Millionen Akten mit über 100 Millionen Seiten lagern bereits jetzt schon auf über viertausend Quadratmetern. Pro Jahr kommen durchschnittlich um die zehn Millionen Papierseiten dazu. Nicht ohne Folgen: An manchen Standorten sind bereits nicht nur Kapazitätsgrenzen erschöpft, sondern drohten sogar Statikprobleme. Mit der e-Akte ist damit jetzt Schluss.

Gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, Christian Armborst und dem Stellvertretenden Geschäftsführer von IT.Niedersachsen, Michael Breest, vollzog Sozialministerin Carola Reimann den symbolischen Mausklick als offiziellen Startschuss der e-Akte.

„Wir sind stolz, jetzt diesen großen Schritt in die digitale Zukunft machen zu können und freuen uns, dass wir mit unserer e-Akte im bundesweiten Vergleich mit durchschnittlich knapp drei Monaten Antragsbearbeitung im oberen Drittel liegen. Diesen Standard wollen wir weiter ausbauen“, sagt Christian Armborst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Der jetzt eingeführten e-Akte vorausgegangen war ein rund dreijähriger Planungs- und Entwicklungsprozess, in dem alle technischen, wirtschaftlichen und logistischen Facetten sowie die Belange der Antragstellerinnen und Antragsteller und der Beschäftigten erfolgreich zusammengeführt wurden. „Ich danke dem zentralen IT-Dienstleister IT.Niedersachsen, der Deutschen Post als Scandienstleister sowie der Softwareentwicklung für die gute Zusammenarbeit“, so Christian Armborst. „Mit der e-Akte sind wir nun gut für die Zukunft aufgestellt.“

Die Vorteile der elektronischen Akte liegen auf der Hand: spürbare kürzere Bearbeitungsabläufe bei den Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderung und somit ein besserer und schnellerer Service. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeute dieser Digitalisierungsschritt hingegen keine Veränderungen im Kontakt mit dem Landesamt. „Sie können wie bisher gewohnt mit uns kommunizieren. Hierzu gehört bereits schon seit längerem auch die Online-Antragstellung“, erläutert Michael Haase, Pressesprecher des Landesamtes.

  • Hier können Sie einen Antrag auf Feststellung eines Schwerbehinderungsgrads stellen:https://www.lsonline.niedersachsen.de/ls-online/onlineformulare/
    Und natürlich in allen Außenstellen des Landesamtes in Ihrer Region.
  • Kontaktformular: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/behinderte_menschen/lsonline/kontaktformular/ls-online-69.html
  • Hier gibt es weitere Informationen zum Weg der Online-Antragstellung: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/behinderte_menschen/lsonline/ls-online-141.html

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