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Umweltminister Olaf Lies: Lex-Wolf ist ein guter erster Schritt

HANNOVER. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies begrüßt die vom Bund angekündigten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Wolf: „Es ist sehr positiv, dass der Bund endlich gewillt ist, Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz vorzunehmen, um den Bundesländern mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von problematischen Wölfen zu geben. Das war längst überfällig – deswegen freue ich mich, dass die sogenannte Lex-Wolf einige zentrale Forderungen unserer Bundesratsinitiative umsetzt. Allerdings kann sie nur ein erster Schritt sein“, sagte Lies in Hannover.

Die inhaltsgleiche Umsetzung der FFH-Richtlinie in das BNatSchG in Bezug auf begrenzte, streng kontrollierte Entnahmen (Artikel 16 Absatz 1 e FFH-Richtlinie) fehle nach wie vor, so Minister Lies. Sie sei erforderlich, um beispielsweise die in anderen EU-Mitgliedstaaten angewandte begrenzte Reduzierung des Wolfbestandes zu ermöglichen. Zudem fehle es an Regelungen zur Konkretisierung der bisherigen artenschutzrechtlichen Ausnahmevorschriften. „Um problematische Wölfe zu entnehmen, brauchen die zuständigen Behörden mehr Rechtsklarheit und auch -sicherheit bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe“, sagte Lies.

Die geplanten Änderungen des BNatSchG werden mit Eilbedürftigkeit im Bundestag beraten, dadurch kann das Gesetz vermutlich schon während der Sommerpause finalisiert und im Herbst beschlossen werden. Dazu Minister Lies: „Den Bundesländern wird so schnellstmöglich mehr Handlungsspielraum eingeräumt, was wir schon länger eingefordert haben. Insgesamt gehen wir mit der Lex-Wolf also in die richtige Richtung: Die nicht mehr zwingend notwendige Individualisierung bei der Entnahme von problematischen Wölfen kann bei der praktischen Umsetzung hilfreich sein. Unsere Forderung der Korrektur der Fehlübersetzung des vom EU-Gesetzgeber beabsichtigten „ernsten“ Schaden zu einem „erheblichen“ Schaden im BNatSchG bedeutet vor allem für die Hobbytierhalter eine deutliche Verbesserung. Auch das Fütterungsverbot ist eine sinnvolle Ergänzung, denn Wölfe dürfen sich nicht an Menschen gewöhnen.“

Die Erfüllung einer niedersächsischen Kernforderung nach einem nationalen Wolfskonzept auf dem Weg zum günstigen Erhaltungszustand steht allerdings noch aus. „Der Bund muss definieren, wann ein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist und wie die spezifischen Situationen in den besonders betroffenen Bundesländern ausreichend berücksichtigt werden können. Diese Antworten und der daraus folgende weitere Umgang mit der Population sind wichtig“, sagte Lies.

PR

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