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Linke: Stromsperren sind eine Bankrotterklärung des Sozialstaats und gehören gesetzlich verboten

HILDESHEIM. Im angeblich reichen Deutschland spielt sich jeden Tag, besonders in den kalten und dunklen Wintermonaten, eine stille soziale Katastrophe ab. Im Schnitt wird etwa 1000 Haushalten pro Tag der Strom abgeschaltet. Im vergangenen Jahr waren mehr als 361.000 Haushalte bundesweit und rund 25.000 Haushalte in Niedersachsen von Stromsperren betroffen. „Stromsperren sind eine Bankrotterklärung des Sozialstaats. Es macht mich sprachlos, dass in einem so reichen Land wie Deutschland hunderttausende sozial schwache Menschen im Dunkeln oder in kalten Wohnungen ohne Warmwasser und Kochgelegenheit sitzen müssen, weil sie ihre Stromrechnungen nicht bezahlen können. Grund genug, für uns als Kreistagsfraktion einmal nachzufragen, wie es bei uns im Landkreis aussieht“, begründet Joachim Sturm, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag, die Anfrage seiner Fraktion zu etwaigen Energiesperren.

Die Antwort Kreisverwaltung ergab, dass im Landkreis Hildesheim im letzten Jahr in 377 Fällen Haushalten der Strom abgeklemmt sowie in 93 Fällen das Gas abgedreht wurde, weil Rechnungen nicht beglichen wurden. „Das ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Denn die Zahlen stammen ausschließlich von den beiden Energieversorgern Überlandwerk Leinetal GmbH (ÜWL) und Avacon AG, bei denen der Landkreis über eine Holding GmbH Anteile hält. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Denn neben dem ÜWL und der Avacon existiert noch eine Vielzahl privater Energieversorger, bei denen Daten zu Energiesperren nicht abgefragt werden können“, befürchtet Sturm und kritisiert die ungenügende Datenlage. Denn auch das Jobcenter kann aufgrund fehlender statistischer Grundlagen nicht mitteilen, wie viele Darlehen an Leistungsberechtigte in den Jahren 2017 und 2018 vergeben wurden, um offene Strom-, Wasser- oder Gasrechnungen zu bezahlen.

Fraktionskollege Lars Leopold betont: „Auch in diesem Winter werden wieder Familien ohne elektrisches Licht und warmes Essen auskommen müssen. Diese unhaltbaren Zustände sind entsetzlich und müssen wirkungsvoll bekämpft werden. Deshalb werden wir einen Antrag einbringen, der einen Härtefallfond vorsieht, aus dem nach Antrag und entsprechender Einzelfallprüfung durch das Sozialamt Energieschulden beglichen und Wiederanschlusskosten nach Sperrung erstattet werden. Ziel ist es, möglichst Energiesperren in sozialer Notsituation zu vermeiden.“

„Weil Energieversorgung ein Grundrecht ist, gehören Energiesperren gesetzlich verboten. Doch statt Menschen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, vor einer Stromabklemmung zu schützen und den Gründen für die Energiearmut wirkungsvoll entgegenzuwirken, subventioniert die Regierung lieber energieintensive Konzerne, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen wollen. Solange jedoch die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eine sozialere Energiepolitik nicht möglich machen, ist das Engagement auf kommunaler Ebene besonders wichtig. Auch hier können Energiesperren vermieden werden“, macht Leopold deutlich.

PR

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