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13 Fragen und Antworten zu den „roten Gebieten“

NIEDERSACHSEN. Mehr als 100 Eingaben gingen als Reaktion auf die geplante Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz während der Verbandsbeteiligung ein. Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Umweltministerium wurden die Eingaben bearbeitet. Immer wieder ging es um Fragen zu den Gebietskulissen, der Messmethode und der Binnendifferenzierung.

Zum besseren Verständnis haben Fachleute beider Ministerien die 13 häufigsten Fragen aufgelistet und beantwortet. Dabei wird zum Beispiel erklärt, dass die 123 Grundwasserkörper bezüglich sämtlicher zu überprüfender Parameter (also auch Pflanzenschutzmittel, Cadmium und weitere) bewertet wurden. „Bei dem Verfahren ist mir Transparenz ganz wichtig. Am Ende werden wir dadurch unser gemeinsames Ziel, den Gewässerschutz deutlich zu verbessern, erreichen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Mit Blick auf die Vorgaben der EU wurde in den vergangenen zehn Jahren „zu lange zu wenig getan, das holt uns jetzt alle ein“, so Umweltminister Lies. Die EU habe den Druck längst erhöht: „Wir sind mitten drin in einem Vertragsverletzungsverfahren. Die EU schaut jetzt sehr viel kritischer auf die Nitratsituation, auch in Niedersachsen. Wenn wir nicht deutlich machen können, dass wir die Situation im Griff haben und sie verbessern, drohen erhebliche Vertragsstrafen. Daran haben wir als Land kein Interesse und das kann auch nicht im Interesse der Landwirte sein. Wir haben also gar keine andere Wahl, wir müssen den Balance-Akt hinkriegen: Das Wirtschaften muss sich für Landwirte lohnen und das Grundwasser geschützt werden.“ Daher ruft der Umweltminister – wie zuletzt bei der Demonstration der Landwirte unter anderem in Hannover – alle Beteiligten erneut zum Dialog auf: „Die Transparenz und der Schulterschluss mit dem Landwirtschaftsministerium zeigen doch: Wir sind auf einem guten und transparenten Weg, gemeinsam eine Lösung zu finden.“

Transparent wird auch die Auswahl der rund 1.100 Messstellen für das Messnetz gemäß Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) erläutert. „Eine Grundwassermessstelle bildet nicht unbedingt die Einträge in ihrem direkten Umfeld ab, sondern kann aufgrund der Grundwasserströmung ein größeres, weiter entfernt liegendes Einzugsgebiet haben“, heißt es in einer Antwort. Bei der Auswahl der Messstellen wurde darauf geachtet, dass die Verteilung die Flächennutzung in Niedersachsen widerspiegelt. Der Einfluss städtischer Messstellen auf das Gesamtergebnis sei also proportional zum Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Niedersachsen.

Wichtig ist den Ministerien auch der Hinweis auf die Analytik: Die Nitrat-Analyse wurde unter anderem von akkreditierten Prüflaboren vorgenommen, die regelmäßig von externen Fachleuten der Deutschen Akkreditierungsstelle begutachtet werden.

Die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) soll am 18. November ins Kabinett zum Beschluss eingebracht werden.

Zu den Fragen und Antworten zu den „roten Gebieten“ kommen Sie hier:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2140&article_id=182155&_psmand=10

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