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Neues Pflegeberufegesetz: Ab 2020 droht Abbau der Ausbildungskapazitäten

  • Hannover

HANNOVER. Der Start des neuen Pflegeberufegesetzes droht für viele Schulen und Pflegeeinrichtungen zum Ausbildungsfiasko zu werden. Immer deutlicher wird, dass sich die im Pflegeberufegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegebenen Einsatzorte und Einsatzzeiten der Auszubildenden sowie deren Praxisanleitungen, in einigen Regionen nicht realisieren lassen. Es gibt Schwierigkeiten, genügend Einsatzstellen für die gesetzlich vorgesehenen Praxiseinsätze der Auszubildenden vorzuhalten. Dabei bildet auch der Stundenumfang dieser Pflichteinsätze für viele Träger in der täglichen Arbeitspraxis ein Problem.

Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke: „Die Pflichteinsätze der zukünftigen Auszubildenden von 400 Stunden, insbesondere in der ambulanten sowie stationären Langzeitpflege, drohen zum Nadelöhr zu werden. Es fehlen allerdings nicht nur Einsatzstellen in diesen Bereichen. Auch besteht die Gefahr, dass auf Grund der neuen Anforderungen insbesondere kleinere Träger nicht die Ressourcen haben, um Nachwuchskräfte auszubilden. Das betrifft insbesondere entsprechend qualifizierte Praxisanleiterinnen und -leiter.“ Folglich stellt sich für viele Schulen und Träger der praktischen Ausbildung die Umsetzung der verpflichtenden Inhalte der Ausbildungspläne als problematisch dar. Im schlimmsten Fall, so Mehmecke, reduzieren Einrichtungen zwangsläufig ihre Ausbildungskapazitäten oder bilden zunächst gar keine Fachkräfte aus, wenn die gesetzlichen Vorgaben derzeit nicht zu erfüllen sind.

Die Ausbildungslage kann, beispielsweise in Landkreisen wie Cloppenburg und Vechta, als prekär bezeichnet werden. Dort stehen zu wenige Einsatzorte, vor allem in der ambulanten Pflege, für Auszubildende zur Verfügung. Auch aus anderen Regionen Niedersachsens kommen entsprechende Signale. Derzeit ist es wahrscheinlich, dass nicht allen Auszubildenden die Durchführung der Pflichteinsätze, vor allem im außerklinischen Bereich, ermöglicht werden kann.

Mehmecke betonte im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtags: „Das Land muss umgehend eine ‚Ist-Analyse‘ zur Umsetzung der ‚Pflegeberufereform‘ in Niedersachsen für das Jahr 2020 einleiten, um geeignete Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der Ausbildungsbereitschaft zu identifizieren und spätestens ab 2021 umzusetzen.“ Die Ausbildung von Nachwuchskräften sei unverzichtbar, um dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnen zu können. Es müsse jetzt gehandelt werden, damit es nicht zu einer signifikanten Abnahme der Ausbildungsaktivitäten kommt.

Mit der neuen generalistischen Ausbildung sind Träger der praktischen Ausbildung noch stärker gefordert Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen, damit die Auszubildenden ihre praktischen Einsätze in allen drei Bereichen absolvieren können: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege. Vielen Pflegeeinrichtungen gelingt es derzeit nicht, die erforderlichen Kooperationsverträge zu schließen.

Die komplette Stellungnahme von Sandra Mehmecke vom 7.11.2019 vor dem Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags finden Sie unter folgendem Link: https://www.pflegekammer-nds.de/positionen-berichte

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