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Kreisumlage: „Formaljuristisch mag die Entscheidung vertretbar sein, gerecht ist sie sicher nicht.“

HILDESHEIM. Mit diesen Worten hat Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover kommentiert, das die beiden Klagen der Stadt gegen den Landkreis Hildesheim abgewiesen hat. Der Sache nach ging es um eine Kreisumlageforderung des Landkreises gegen die Stadt. Aufgrund einer unzutreffenden Berücksichtigung der Einwohnerzahl hatte Hildesheim 2014 vom Land Niedersachsen 4,7 Mio. € Schlüsselzuweisung zu wenig erhalten, aber gleichzeitig an den Landkreis rund 2,5 Mio. € zu viel an Kreisumlage gezahlt. Auf das Insistieren des Oberbürgermeisters hin hatte das Land seinen Fehler korrigiert, der Landkreis allerdings nicht. Infolge der Korrektur änderte das Land das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz und zahlte 2017 der Stadt Hildesheim nachträglich 4,7 Mio. € – als Ausgleichszahlung – die der Landkreis aber noch einmal der Kreisumlage unterwarf. Dies führte dazu, dass der Landkreis zusätzlich 2,3 Mio €. vereinnahmte und der Stadt Hildesheim die volle Wiedergutmachung versagt blieb. Von der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat neben anderen Kommunen auch der Landkreis Hildesheim profitiert, indem er vom Land direkt eine Zahlung in Höhe von etwa 1 Mio. € erhalten hat. Insgesamt sind dem Landkreis somit 5,8 Mio. € zugutegekommen und von ihm vereinnahmt worden, 4,8 Mio. € auf Kosten der Stadt Hildesheim.

Die Rechtsfragen, die durch diesen Sachverhalt aufgeworfen wurden, hatten die Stadt veranlasst, ihre Rechte gerichtlich klären zu lassen, nachdem sich der Landkreis strikt weigerte, wenigstens einen maßgeblichen Teil des Schadens der Stadt auszugleichen. Mit dem Verfahren wurde juristisches Neuland betreten, insbesondere die Schadenshöhe ließ es aber geboten erscheinen, dass die Stadt sich gegen die Handhabung des Landkreises wehrte und die juristische Klärung suchte. Die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichtes werden aller Voraussicht nach erst in einigen Tagen vorliegen. Der Oberbürgermeister kündigte an, auch insoweit eine sorgfältige Analyse der Begründung vorzunehmen und damit die Frage zu klären, ob möglicherweise eine weitere Instanz bemüht wird. Meyer wörtlich: „Es geht bei alldem nicht um juristische Formalien, es geht um das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger und um Gerechtigkeit!“

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