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Welche Gemeinde bekommt wieviel?

HILDESHEIM. Mit wieviel Geld können die Gemeinden im evangelischen Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt in der nächsten Jahren rechnen? Wie hoch sind die Zuschüsse für Küster, Organistinnen, Raumpfleger, Sekretärinnen oder andere Kräfte, ohne die nichts geht? Und was ist mit den Kosten für die Gebäudeunterhaltung? Diese Fragen haben den Kirchenkreis bei seiner Sitzung am Donnerstagabend im Hildesheimer Kirchenamt beschäftigt.

„Einfachheit und Transparenz“ seien zwei Hauptanliegen gewesen, als der Finanzausschuss sich daran gemacht hat, die Regeln für die Verteilung der Gelder aus der Kirchensteuer neu zu regeln, sagte Superintendent Mirko Peisert. Eine knifflige Aufgabe, denn zuletzt wurden diese Zuweisungen vor über 15 Jahren überarbeitet. Und welche Kriterien damals angelegt wurden, konnte nicht mehr festgestellt werden, wie Klaus Neuser als Vorsitzender des Ausschusses betonte.

Das neuen Richtlinien, die am Donnerstag erstmals vorgestellt wurden und im kommenden Jahr verabschiedet werden sollen, sehen vor, dass die Zahl der Mitglieder jeder Gemeinde die wichtigste Größe darstellt. Pro Gemeindemitglied soll es von 2021 an 15 Euro geben – bei 26 Gemeinden mit fast 56.000 Mitglieder summiert sich das jährlich auf 835.000 Euro.

Drei weitere Bausteine sehen die Richtlinien vor: Je nach Anzahl der Hauptgottesdienste sollen die Gemeinden Zuschüssen zu den Kirchenmusiker-Honoraren von 2600 Euro (bei weniger als 50 Gottesdiensten im Jahr) bis zu 10.400 Euro (bei mehr als 100 Gottesdiensten) bekommen. Analog würden die Beiträge zu den Küsterkosten zwischen 1000 und 4000 Euro betragen.

Bei der Reinigung der Kirchen und Kirchsäle ist die Raumgröße entscheidend: Für kleine Kapellen wird es demnach 2500 Euro geben, für die größten Kirchen mit einem Volumen von mehr als 10.000 Kubikmetern 10.000 Euro. Jürgen Loest, Pastor der Lambertikirche, empfand 10.000 Kubikmeter als höchste Kategorie als ungerecht, weil die Innenstadtkirchen weit darüber liegen: „St. Andreas ist sechsmal so groß.“

Für Kirchenmusik, Küsterdienste und Reinigung will der Kirchenkreis künftig jährlich ingesamt 365.000 Euro überweisen. Einen Bonus bildet der Zuschlag von 2600 Euro für die Leitung von Posaunenchören. Für Chöre und Bands gebe es leider nur kleine Zuschüsse zu Sachkosten, so Klaus Neuser.

In der Summe wären das ab dem Jahr 2021 rund 1.220.000 Euro aus dem Kirchenkreistopf, etwa 43.000 Euro mehr als aktuell. Einige Gemeinden werden ins Zukunft allerdings auch etwas schlechter dastehen als bisher, darunter die Michaelisgemeinde. Deren Pastor Dirk Woltmann erinnerte daran, dass St. Michaelis und St. Andreas jährlich tausende von Touristen anziehen, was einen hohen Betreuungs- und Pflegeaufwand nach sich ziehe. Wenn die Zuweisungen des Kirchenkreises zu knapp ausfielen, könne es sein, dass man eines Tages für Besichtigungen Eintritt verlangen müsse.

Superintendent Peisert verteidigte das Papier. Die Strukturen und Angebote der Gemeinden seien inzwischen so unterschiedlich, dass sie im Grund nicht vergleichbar seien. Deshalb habe sich der Finanzausschuss für die Zahl der Gemeindemitglieder als wichtigstes Kriterium entschieden. Die neuen Richtlinien sorgen Peisert zufolge endlich für verlässliche und einfache Regeln: „Jeder Kirchenvorstand kann sich in Zukunft leicht ausrechnen, wieviel seine Gemeinde bekommt.“

Ralf Neite

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