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Übrige Anklage im sogenannten ASB-Verfahren zugelassen

HILDESHEIM. Die Strafkammer 11 des Landgerichts Hildesheim hat in dem sog. ASB-Verfahren bezüglich zwei 36-jährigen Männern und einem 45 Jahre alten Mann auch hinsichtlich der weiteren Anklagevorwürfe aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover die Anklage zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Für die am 16. April 2020 beginnende Hauptverhandlung sind bislang 14 Termine bis Mitte Juli 2020 bestimmt worden.

Ursprünglich war in der Sache gegen sechs Personen wegen insgesamt 28 Vorwürfen Anklage erhoben worden. Bezüglich eines inhaftierten 47-jährigen Mannes sowie eines 37-jährigen und dessen 36 Jahre alter Ehefrau wurde das Verfahren u.a. zur Sicherstellung des Beschleunigungsgrundsatzes zunächst abgetrennt und dieser gesonderte Verfahrenskomplex mit 17 der insgesamt 28 Tatvorwürfen verhandelt.

Am 28.11.2019 verurteilte die Kammer den 47-jährigen wegen Untreue in fünf Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Gegen den 37-jährigen wurde wegen Betruges in fünf Fällen, Beihilfe zur Untreue sowie Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Insgesamt wurde mit unterschiedlichen Haftungsanteilen die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 6.849.306,39 € angeordnet. Die Entscheidung ist hinsichtlich des 47-jährigen rechtskräftig. Der 37-jährige Angeklagte hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Seine 36-jährige Ehefrau wurde am 28.10.2019 der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gesprochen. Sie wurde verwarnt und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10,- Euro vorbehalten. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Die verbliebenen elf Tatvorwürfe aus der Anklageschrift, die nunmehr zur Verhandlung anstehen, richteten sich neben den nunmehr betroffenen drei Angeklagten im Alter von 36, 36 und 45 Jahren auch gegen den bereits verurteilten 47-jährigen. Bezüglich seiner Person und der nunmehr zu verhandelnden Tatvorwürfe hat die Kammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch gem. § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil die Sanktionierung der weiteren Taten in einer mit der bereits rechtskräftigen Strafe zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Insofern wird die neue Hauptverhandlung ab April 2020 nur gegen drei Angeklagte wegen insgesamt elf verbleibender Tatvorwürfe geführt.

Dabei wird einem 36 Jahre alten Mann vorgeworfen, in neun Fällen gemeinschaftlich handelnd mit dem bereits verurteilten 47-jährigen eine Untreue im besonders schweren Fall begangen zu haben. Der 36-jährige soll im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende April 2017 als Ansprechpartner für Flüchtlingsunterkünfte und Fachbereichsleiter Soziale Dienste bei der ASB SD gGmbH gewesen sein, deren Geschäftsführer der bereits verurteilte 47-jährige Mann war. Dieses Unternehmen betrieb ab dem Jahr 2015 einige Unterkünfte für Asylsuchende und Asylantragstellende im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI).

Dem weiteren 36-jährigen sowie dem 45-jährigen Angeklagten wird jeweils eine Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall in zehn Fällen vorgeworfen. Der 36-jährige soll als Betreiber eines Sicherheitsdienstes tätig gewesen sein und dabei von der ASB SD gGmbH den Auftrag zur Bewachung mehrerer Flüchtlingsunterkünfte erhalten haben. Der 45-jährige Angeklagte soll ihn bei seiner beruflichen Tätigkeit steuerlich beraten haben. Ihm wird überdies noch vorgeworfen, während einer Durchsuchung seiner Wohnung am 27.02.2019 ohne Erlaubnis im Besitz einer verbotenen Schusswaffe in Form eines Schießkugelschreibers nebst einer Patrone gewesen zu sein.

Die Angeklagten sollen in den Jahren 2016 und 2017 gemeinsam mit dem bereits verurteilten 47-jährigen die pauschale Abrechnungsweise des Ministeriums dahingehend ausgenutzt haben, dass der Sicherheitsdienst der ASB SD gGmbH Scheinrechnungen für Bewachungsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften in Uetze, Dollbergen, Nienburg-Langendamm, Wunstorf, Hildesheim, St. Andreasberg, Uslar und Woltersdorf ausgestellt habe. Diese sollen sodann durch den Geschäftsführer und den Fachbereichsleiter der gGmbH zur Bezahlung auf das Geschäftskonto des Sicherheitsdienstes des heute 36-jährigen Inhabers freigegeben worden sein. Im Gegenzug soll u.a. der 36-jährige frühere Fachbereichsleiter verdeckte Rückvergütungen erhalten haben.

Durch den Geschäftsführer und den Fachbereichsleiter der ASB SD gGmbH sollen Rechnungen in Höhe von insgesamt 3.413.875,30 Euro bezahlt worden sein. Diese Rechnungen sollen in den meisten Fällen per E-Mail von dem Betreiber des Sicherheitsdienstes an den heute 36-jährigen Fachbereichsleiter gesandt worden sein. Der 45-jährige Angeklagte soll hierbei beratend tätig gewesen sein und zudem Rechnungen des Sicherheitsdienstes erstellt bzw. Rechnungen von angeblichen Subunternehmen beschafft haben. Allen vier Beteiligten soll dabei bekannt gewesen sein, dass den Rechnungen keine tatsächlich erbrachte Leistung zugrunde liegt.

Die überwiesenen Geldbeträge in Höhe von insgesamt 3.413.875,30 Euro sollen von dem 36-jährigen Betreiber des Sicherheitsdienstes vom Konto in bar abgehoben worden sein. Hiervon sollen der 47-jährige frühere Geschäftsführer 59.650,00 Euro, der 36-jährige frühere Fachbereichsleiter 109.715,00 Euro und der 45-jährige Angeklagte 210.010,40 Euro erhalten haben. Die drei Angeklagten befinden sich nicht in Untersuchungshaft.

PR

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