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Neues Coronavirus – Landesgesundheitsamt stellt ab heute Diagnostik zur Verfügung

NIEDERSACHSEN. Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann hat heute über den Stand der Vorbereitungen mit Blick auf das Coronavirus informiert. Nach einem Laborbesuch im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) und einem Gespräch mit NLGA-Präsident Dr. Matthias Pulz sagte sie: „Wir beobachten die steigenden Infektionszahlen in China mit großem Ernst und bereiten uns auf eine mögliche Ausbreitung auch in Niedersachsen vor, auch wenn das hoffentlich nicht so kommen wird. Ab heute können wir die zur Identifizierung des Coronavirus erforderliche Diagnostik auch hier im Landesgesundheitsamt vornehmen. Das erspart uns die Einsendung der Proben an die Charité und damit wertvolle Zeit.“ Die frühzeitige Diagnostik sei entscheidender Schlüssel für weitere Erkenntnisse bei diesem neu aufgetretenen Erreger, sagte die Biotechnologin
Dr. Carola Reimann.

Anfang dieses Jahres hatte die Weltgesundheitsorganisation über das Auftreten eines neuartigen Coronavirus berichtet. In China war zuvor über eine Häufung von Lungenentzündungen mit unklarer Ursache berichtet worden. Inzwischen sind in China und weiteren Ländern mehr als 2000 Erkrankungsfälle aufgetreten, mehr als 100 Menschen sind nach Angaben der chinesischen Regierung daran gestorben. In Europa wurden bislang u.a. in Frankreich und nun auch in Deutschland vereinzelte Fälle nachgewiesen. In Niedersachsen befinden sich derzeit einige Verdachtsfälle von Erkrankungen mit dem neuen Coronavirus (2019-nCoV) in Abklärung. Bislang ist allerdings noch keine bestätigte Erkrankung registriert worden.

Auch wenn das Virus selbst erst seit wenigen Wochen bekannt sei, so sei doch das Management eines Verdachts- oder Erkrankungsfalls den niedersächsischen Gesundheitsbehörden bekannt, um rasch Schutzmaßnahmen einzuleiten, erläuterten Ministerin Carola Reimann und NLGA-Präsident Matthias Pulz im Gespräch und verwiesen auf klar festgelegte Abläufe für den Fall von Epidemien. Diese gelten auch für das Auftreten eines neuen Erregers, denn entscheidend seien hier die mit anderen Erregern vergleichbaren Übertragungsmechanismen und wie diese zu unterbinden sind.

Krankenhäuser oder Ärztinnen und Ärzte müssen einen Verdacht dem Gesundheitsamt melden. In Abstimmung mit diesem wird dann überprüft, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. An erster Stelle stehen die Isolierung, Hygienemßnahmen und die Diagnostik. Eine solche Labordiagnostik, mit der auch das Coronavirus identifiziert werden kann, wurde in den vergangenen Tagen im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt eingerichtet und ist ab heute einsatzbereit. „Die Etablierung einer eigenen Labordiagnostik hatte für uns höchste Priorität“, sagte Behördenleiter Dr. Matthias Pulz: „Damit haben wir jetzt die Möglichkeit, Verdachtsfälle in Niedersachsen sehr schnell abklären zu können.“ Gesundheitsministerin Carola Reimann sagte: „Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesgesundheitsamtes für das Engagement in Zusammenhang mit der Etablierung dieser Labordiagnostik, so dass wir in Niedersachsen nun schnell handeln können – und ich danke auch den kooperierenden Laboren, an erster Stelle der Charité in Berlin. Es ist ein enormer Fortschritt, dass die Informationen und Materialien anderen Laboren zur Verfügung gestellt werden. So können wir zu weiteren Erkenntnissen zur Ausbreitung des neuen und weitgehend unbekannten Erregers beitragen.“

Die Möglichkeit, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, ist nur gegeben, wenn eine Bürgerin bzw. ein Bürger sich zuvor in einem der Verbreitungsgebiete des Virus aufgehalten hat oder direkten Kontakt mit einen Coronaviurs-Infizierten hatte. Wer meint, dass diese Kriterien auf ihn zutreffen und entsprechende Symptome zeigt, sollte zunächst von zu Hause aus die Hausärztin oder den Hausarzt telefonisch kontaktieren und abklären lassen, ob es sich wirklich um einen Verdachtsfall nach der Definition des Robert-Koch-Instituts handelt. Hierzu stehen die Gesundheitsämter in Niedersachsen den Ärztinnen und Ärzten als Ansprechpartner zur Verfügung. Nach der Abklärung muss über das weitere Vorgehen entschieden werden. Derzeit kommt es in erster Linie darauf an, ob sich die Person in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat und welche Symptome vorliegen.

Für den Verdacht auf das neuartige Coronavirus und den Nachweis besteht eine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz für Ärztinnen und Ärzte sowie Labore. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Ermittlung weiterer Kontaktpersonen) einleiten kann.

Coronaviren verursachen meistens milde Erkältungssymptomatik mit Husten und Schnupfen, können aber auch schwere Infektionen der unteren Atemwege verursachen und zu Lungenentzündungen führen. Da das neue Coronavirus erst seit kurzem bekannt ist und vor allem schwere Verläufe diagnostiziert werden, lässt sich noch keine Aussage über die tatsächlich krankmachende Eigenschaft tätigen. Dr. Carola Reimann: „Grundsätzlich ähneln die Symptome denen einer Grippeerkrankung. Da wir uns derzeit mitten in der Grippewelle mit entsprechenden Erkrankungsfällen befinden, kursieren zurzeit verschiedene Viren, an erster Stelle Influenzaviren.“

Das Robert Koch-Institut informiert auf seiner Internetseite über den aktuellen Stand des Infektionsgeschehens und gibt weitere Informationen, u.a. zur aktuellen Falldefinition und zu den Risikogebieten: www.rki.de

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