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Kammerversammlung stimmt Finanzierung zu: Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden erstattet

  • Hannover

HANNOVER. In ihrer heutigen Sitzung hat die Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen einstimmig dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die nachträgliche Anschubfinanzierung des Landes anzunehmen. Alle 27 anwesenden Mitglieder der Kammerversammlung stimmten für die finanzielle Unterstützung. Im November 2019 hatte der Landtag in Aussicht gestellt, die Pflegekammer nachträglich finanziell unterstützen zu wollen. Hierfür sollen sechs Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt werden. Der Vorschlag des Vorstands beinhaltete zugleich, dass Mitglieder der Pflegekammer bis einschließlich Ende 2020 von den Mitgliedsbeiträgen freigestellt werden.

Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke: „Heute ist ein guter Tag für die professionelle Pflege in Niedersachsen. Es freut uns, dass der Vorschlag des Vorstands einstimmig angenommen wurde. Damit wurden die Weichen für die weitere inhaltliche Arbeit der Pflegekammer gestellt.“ Mehmecke weiter: „Der Rückhalt unserer Mitglieder ist elementar für eine erfolgreiche Arbeit der Pflegekammer. Heute wurde beschlossen, die Mitglieder der Pflegekammer für die Jahre 2018, 2019 und 2020 beitragsfrei zu stellen.“ Damit Rückerstattungen möglich sind, muss die Beitragsordnung der Pflegekammer erst angepasst werden. Laut der aktuellen Beitragsordnung besteht eine Beitragspflicht für Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen. Mitglieder zahlen in der Regel einen Mitgliedsbeitrag in

Höhe von 0,4 Prozent ihrer Bruttoeinkünfte aus der Berufsausübung. In einer der nächsten Sitzungen der Kammerversammlung soll eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen werden.

In der heutigen Sitzung ging es auch um die Frage, ob die Kammerversammlung der Präsidentin Sandra Mehmecke das Misstrauen ausspricht. In einer geheimen Abstimmung sprachen sich die Hälfte der anwesenden Mitglieder für die Präsidentin aus, die Hälfte gegen sie. Sandra Mehmecke: „Das Abstimmungsergebnis zeigt, wie gespalten die Kammerversammlung ist. Eine entsprechende Mehrheit für eine andere Präsidentin oder einen anderen Präsidenten gibt es nicht. Es gilt nun gemeinsam Lösungen im Sinne der Mitglieder der Pflegekammer zu finden“.

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