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Bistum Hildesheim ergreift Maßnahmen gegen Corona-Epidemie – Firmungen und Erstkommunionen vor den Sommerferien müssen verschoben werden

HILDESHEIM. Das Bistum Hildesheim hat heute mehrere Maßnahmen getroffen und Handlungsempfehlungen an Pfarrgemeinden und weitere kirchliche Einrichtungen ausgesprochen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern und um vermeidbare Risiken für kirchliche Mitarbeitende und Gläubige möglichst auszuschließen.

Das Bistum Hildesheim sagt alle öffentlichen Veranstaltungen der Diözese bis zum 15. Mai 2020 ab. Darunter fällt insbesondere die Chrisam-Messe am 8. April 2020 im Dom, zu der jährlich mehrere tausend Kinder, Jugendliche und deren Begleitpersonen nach Hildesheim kommen.

Die Hildesheimer Dommusik sagt das für den 22. März angesetzte geistliche Konzert im Dom ab. Das Dommuseum Hildesheim, die Dombibliothek Hildesheim und das Hildesheimer Bistumsarchiv bleiben ab der kommenden Woche bis auf Weiteres geschlossen.

Firmungen und Feiern der Erstkommunion bis zu den Sommerferien müssen verschoben werden. Den Pfarrgemeinden wird außerdem empfohlen, alle Gottesdienste mit einem höheren Aufkommen von Personen (über 100 Personen) abzusagen und geplante Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Darüber sollen die Gremien der Pfarrgemeinden auf Grundlage entsprechender Empfehlungen von Generalvikar Martin Wilk jeweils selbständig entscheiden.

Ebenso sollen die anstehenden Sitzungstermine in allen kirchlichen Einrichtungen sowie Dienstreisen auf ihre absolute Notwendigkeit hin überprüft und nach Möglichkeit abgesagt oder verschoben werden. Abstimmungsverfahren ohne Anwesenheit, beispielsweise Telefonkonferenzen, sind vorzuziehen. Dienstliche Fortbildungen werden abgesagt.

„Die von uns getroffenen Entscheidungen dienen dem Schutz der Menschen, die in unserem Bistum am kirchlichen Leben teilnehmen. Durch die Absage von Veranstaltungen verringern wir die Ansteckungsgefahr. Es sind Vorsichtsmaßnahmen, für die ich um Verständnis bitte“, sagt Generalvikar Martin Wilk.

Weiterhin in Kraft bleiben die Empfehlungen, die das Bistum am 27. Februar 2020 zum Schutz vor der Infektionskrankheit an Mitarbeitende, Pfarrgemeinden und weitere kirchliche Einrichtungen herausgegeben hatte. In dem Informationsschreiben von Generalvikar Martin Wilk wird den Katholikinnen und Katholiken nahegelegt, auf das Händereichen als Friedenszeichen zu verzichten, die Weihwasserbecken zu leeren sowie auf die Mund- und Kelchkommunion zu verzichten.

Das Bistum Hildesheim orientiert sich in seinem Handeln an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der zuständigen Behörden zur Eindämmung der Corona-Epidemie. Ein Krisenstab unter Leitung von Generalvikar Martin Wilk beurteilt regelmäßig die aktuelle Lage in Bezug auf die Ausbreitung des Krankheitserregers und entscheidet im Bedarfsfall über weitere Schritte.

PR

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