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Stadt legt Existenzsicherungsfonds „HI Zukunft“ auf

HILDESHEIM. Die Stadt Hildesheim stellt in der Corona-Krise für hiesige Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für Sportvereine einen Existenzsicherungsfonds zur Verfügung, der insgesamt mit 2 Mio. Euro dotiert ist. Darauf haben sich die Stadtverwaltung und die im Stadtrat vertretenen Fraktionen verständigt. Der Verwaltungsausschuss soll das Hilfspaket heute beschließen. Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse ist die Genehmigung der geändertenHaushaltssatzung 2020 durch die Kommunalaufsicht.

„Die Corona-Pandemie hat eine weltweite Wirtschaftskrise ausgelöst, deren Ausmaß heute noch nicht seriös abgeschätzt werden kann. Klar ist aber, dass es besonders hart gerade auch die lokale Wirtschaft trifft, die von der Lahmlegung des gesamten öffentlichen Lebens einschließlich der Schließung sämtlicher Geschäfte oft unmittelbar betroffen ist“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer. Laut einer aktuellen Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover beklagt jedes dritte Unternehmen akute Liquiditätsprobleme, jedes siebte sieht sich sogar von einer Insolvenz bedroht.

Mithilfe des Existenzsicherungsfonds „HI Zukunft“ sollen hiesige Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie Sportvereine, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, unterstützt und vor einer Insolvenz bewahrt werden. „Ziel ist es, möglichst viele etablierte und bislang gesunde Betriebe mit tragfähigem Geschäftsmodell und deren Arbeitsplätze langfristig zu erhalten sowie die Attraktivität Hildesheims und seiner Stadtteile zumindest weitgehend zu bewahren“, so der Oberbürgermeister.

Um dieses Ziel zu erreichen und zugleich eine zügige, objektiv gerechte Verteilung der nicht rückzahlbaren Zuschüsse sicherzustellen, wurden Wertungskriterien entwickelt. Antragsberechtigt sind alle in der Stadt Hildesheim ansässigen Betriebe, die

a) nachweislich durch die Corona-Krise einen im Verhältnis zum bisherigen Geschäft erheblichen, die Existenz des Betriebs bedrohenden Schaden erlitten haben,

b) eine positive Fortführungsprognose (unter Einbeziehung sämtlicher aktuell verfügbarer Hilfen einschließlich der Fondsmittel selbst) über den 31.12.2020 hinaus aufweisen und

c) insgesamt weniger als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Die Mittel des Zukunftsfonds sind nachrangig, es ist folglich jeweils zu prüfen, ob die Existenz trotz aller derzeit zur Verfügung stehenden Hilfen nicht gesichert wäre. Die Höhe des Zuschusses richtet sich grundsätzlich nach dem konkreten, die Existenz sichernden Bedarf, bezogen ausschließlich auf den in Hildesheim gelegenen Geschäftsbetrieb, und beträgt maximal 40.000 Euro einmalig pro Betrieb.

Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt anhand eines Bewertungsrasters, das anhand einzelner Kriterien, die in einer Richtlinie festgelegt sind, ermittelt wird. Dabei können maximal 100 Punkte erreicht werden, mindestens 35 Punkte sind notwendig, um überhaupt einen Zuschuss zu erhalten. Bewertet werden

  • die Bedeutung für die Attraktivität und/oder das Zusammenleben in der Stadt und ihren Stadtteilen
  • die Anzahl der zu sichernden Arbeitsplätze
  • das gesellschaftliche Engagement vor Ort in den letzten fünf Jahren
  • die Wahrscheinlichkeit, dass der Zuschuss langfristig über Gewerbesteuerzahlungen desselben Betriebes refinanziert werden kann

Sollte der Fonds nicht ausreichen, erhalten Betriebe mit niedrigeren Punktzahlen ggf. keinen Zuschuss.Ein Gremium aus Politik und Wirtschaft kann bis zu 20 Punkte mit Blick auf die regionalwirtschaftliche und stadtentwicklungspolitische Bedeutung des Betriebs vergeben. Dieses Gremium setzt sich aus jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Die Unabhängigen/FDP (bzw. bei der 2. Runde der Fraktion Die Linke), einem Vertreter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft HI-REG und dem Oberbürgermeister zusammen.

Der Fonds wird in zwei Runden ausgezahlt. Es stehen jeweils 1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist für die erste Runde beginnt am 8. April, 12 Uhr, und endet am 19. April. Die Auszahlung der gewährten Zuschüsse aus der ersten Runde soll spätestens ab dem 4. Mai erfolgen. Anträge können bei der Stadt Hildesheim unter HiZukunft@stadt-hildesheim.de gestellt werden. Das Antragsformular wird ab 8. April auf der Homepage der Stadt Hildesheim (www.hildesheim.de) eingestellt. Für Fragen zum Existenzsicherungsfonds sowie zu weiteren Hilfen hat die Stadt Hildesheim für die Unternehmen der Region eine Hotline (Telefon 05121 301-5555) eingerichtet, die montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr mit städtischem Personal, von 16 bis 20 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 13 Uhr mit Unternehmern erreichbar ist.

PR

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