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Niedersächsisches Gesundheitsministerium legt Bußgeldkatalog vor

NIEDERSACHSEN. Auf Grundlage der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Mittwoch einen Bußgeldkatalog vorgestellt.

Er soll den Ordnungsbehörden in Niedersachsen Orientierung geben, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger dringend aufgefordert sind, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Verstöße gegen die Verordnung sollen von den niedersächsischen Ordnungsbehörden konsequent, aber mit dem nötigen Augenmaß geahndet werden. So muss niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen sind jedoch empfindliche Bußgelder möglich.

Der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, appelliert vor diesem Hintergrund an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachseen: „In diesen Tagen entscheidet es sich, ob wir in der Lage sind, die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend zu verlangsamen. Halten Sie bitte unbedingt Abstand und bleiben Sie zu Hause!“

Der Bußgeldkatalog bezieht sich auf die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie (PDF-Datei – https://www.niedersachsen.de/download/154157).

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Verordnung können Sie hier einsehen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html

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