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Wie will die Landesregierung soziale Härten ausgleichen, damit die Coronakrise keine dauerhafte soziale Krise wird?

NIEDERSACHSEN. Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet.

Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten gefragt:

Auch Niedersachsen ist von der COVID-19-Pandemie betroffen. Die Coronakrise betrifft alle Bevölkerungsgruppen – manche deutlich härter als andere. So sind die Folgen für Arme, Bedürftige und Menschen in Notlagen besonders schwer. Ohnehin gefährdete Gruppen wie etwa Kranke, Alte, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose, Geflüchtete oder Kinder und auch viele Frauen sind jetzt nach Medienberichten noch stärker bedroht.

In Niedersachsen waren bis Ostern bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 53 000 Betrieben in Kurzarbeit. Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Kulturschaffende bangen um ihre Existenz. Darüber hinaus haben vor allem geringfügig Beschäftigte, darunter viele Studierende, ihre Jobs verloren und keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ebenso sind viele Ausbildungsplätze in Gefahr. Der Shutdown trifft weite Teile der sozialen Infrastruktur und der Unterstützungs- und Beratungsangebote. Viele Tafeln mussten schließen, Leistungen für Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket entfallen, vorneweg die kostenlose Mittagsverpflegung. Anlaufstellen haben geschlossen, telefonische und Online-Alternativen erreichen Teile der Zielgruppen nicht.

Die Situation trifft viele Familien mit Kindern. Die Betreuungsangebote für die Kinder wurden ausgesetzt und die Notbetreuung nur begrenzt geöffnet. Home-Office, Home-Schooling und Betreuung jüngerer Kinder ist von vielen Familien und vor allem von Alleinerziehenden nach Angaben Betroffener kaum zu leisten. Für Kinder aus bildungsfernen Familien wird der Bildungszugang demzufolge noch schwerer.

Kinder leiden unter den Kontakteinschränkungen besonders. Sie vermissen Großeltern und Freundinnen und Freunde und erleben die Sorgen der Eltern um Arbeitsplatz und vor Armut. Der Kontakt zu Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern, der Unterstützung, Schutz und emotionale Zuwendung gewährleistet, ist weggefallen. Spiel- und Sportplätze, Gemeinschaftszentren und Jugendeinrichtungen sind geschlossen. Für Menschen mit Behinderungen, die zu Hause leben, ist die Betreuungsstruktur eingestellt. Eltern oder private Betreuerinnen und Betreuer fühlen sich häufig überfordert.

Nach jahrelangem Einsatz für Gleichstellung, das Recht auf Berufstätigkeit, gleiche Bezahlung und faire Teilung von Haushaltsarbeit, Kindererziehung und Betreuungsaufgaben werden Frauen jetzt wieder häufiger mit der Situation konfrontiert, klassische alte Rollenmuster einnehmen zu müssen oder zu sollen. Und es sind vor allem Frauen, die die schlechter bezahlten, aber „systemrelevanten“ Berufe ausüben. Während der psychische Druck auf Frauen steigt, drohen patriarchale Strukturen sich zu verfestigen. Zudem befürchten Fachstellen eine erhebliche Zunahme häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder – und auch gegen Alte.

Einnahmemöglichkeiten für Wohnungslose fallen weg. In Gemeinschaftsunterkünften wächst die Infektionsgefahr. Davon sind auch viele Geflüchtete betroffen. Sie sind wegen der sprachlichen Hürden schlechter informiert, Beratungs- und Unterstützungsangebote sind reduziert. Prekär ist die Versorgung von Menschen ohne Papiere und ohne Krankenversicherung.

Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass getroffene Entscheidungen und Maßnahmen nicht nur epidemiologisch begründbar, sondern in ihren Auswirkungen auch sozial gerecht und fair sind.

Wir fragen die Landesregierung:

Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung verhindern, dass die soziale Ungleichheit wächst und sich die Lage gefährdeter Bevölkerungsgruppen wie Kranker, Alter, Menschen mit Behinderungen, Wohnungsloser, Geflüchteter, Kinder oder Frauen verschlechtert?
Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dem Bedarf von Kindern und ihren Familien nach finanzieller Unterstützung, nach altersgemäßer Betreuung und nach Bewegung und Spiel nachzukommen?
Wie will die Landesregierung in der Krise die Lage von Frauen verbessern, um sie vor Gewalt zu schützen, ihre Erwerbsmöglichkeiten zu erhalten und sie bei der fairen Verteilung von Hausarbeit und Betreuungsaufgaben zu unterstützen?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die Corona-Krise stellt alle Menschen in Niedersachsen und auch die Landesregierung vor große Herausforderungen, die aktuell bewältigt werden müssen. Hierauf liegt derzeit der Focus.

Dennoch darf diese Krise nicht dazu führen, dass die soziale Ungleichheit dramatisch wächst und die Gesellschaft auseinanderdriftet. Die gelebte Solidarität, die derzeit durch das disziplinierte Verhalten der allermeisten Menschen in Niedersachsen gelebt wird, macht Mut.

Niedersachsen war vor der Corona-Krise auf einem guten Weg, soziale Ungleichheiten auszutarieren. So lag die Armutsgefährdungsquote bei 15,0 % und verringerte sich damit das zweite Jahr in Folge.

Die Landesregierung hat im sozialen Bereich eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen. So ist Niedersachsen nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch in der Sozialpolitik gut aufgestellt. Und auch bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie achtet die Landesregierung auf mögliche soziale Auswirkung der Maßnahmen.

Der Landesregierung ist es wichtig, sowohl die langfristigen sozialpolitischen Konzepte beizubehalten, als auch bei den aktuellen Maßnahmen soziale Aspekte zu berücksichtigen. Zum Beispiel wurde im Januar das Konzept zur Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen vorgestellt, das auch dazu beitragen wird, dass sich die soziale Lage dieses Personenkreises durch das Corona-Geschehen nicht auf Dauer verschlechtern wird. Die Hilfe für wohnungslose Menschen wird auch zukünftig als gemeinsame Aufgabe von Kommunen, Land und freien Trägern sichergestellt werden.

Dabei stellen die Weiterentwicklung der Hilfe, aber auch die Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums wichtige Bausteine des Konzeptes dar. Um der aktuellen Situation für die besonders gefährdeten Menschen, die „auf der Straße“ leben, zu begegnen, wurde zudem in der Stadt Hannover, die Jugendherberge angemietet. An den Kosten beteiligt sich das Land zu einem Drittel. Wir tun gegenwärtig alles dafür, um ambulante Krankenbehandlungen trotz der zeitweise äußerst angespannten Lage zu ermöglichen.

Dazu gehört eine Vielzahl von Maßnahmen wie z. B. die Fortführung der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen oder die Einbeziehung von Veterinärlaboren in die Corona-Testungen. Dazu kommen eine Fülle von Koordinationsaufgaben auf Landesebene zwischen den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern, um den neuen Anforderungen zu begegnen. So wollen wir die Versorgung aller chronisch Kranken und akut – aber nicht an Corona – Erkrankten sicherstellen. Das Verbot von Krankenhausbehandlungen bezieht sich ausdrücklich auf die planbaren Leistungen.

D.h. Krebsbehandlungen, die Therapie von Herzinfarkten, usw. bleiben selbstverständlich erlaubt und sollen bitte weiterhin bei Bedarf dringend beansprucht werden. Niemand soll hier eine ggf. lebensbedrohliche Krankheit verschleppen.

Menschen mit Behinderungen können gerade aufgrund des Betretungsverbotes die Werkstätten oder ähnliche tagesstrukturierende Angebote nicht besuchen. Für die Menschen, deren Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, hat die Landesregierung eine Notbetreuung vorgesehen. Die Träger dieser Angebote wurden zudem gebeten, dass das durch das Betretungsverbot freiwerdende Personal bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen, aber auch bei den Angehörigen zu Hause unterstützt. Wir nehmen wahr, dass diese Regelung auch umgesetzt wird.

Die Landesregierung hat zudem klargestellt, dass medial unterstützte Leistungen der Eingliederungshilfe – z.B. über Telefon oder Videokonferenz – für die Dauer der kontaktreduzierenden Maßnahmen ebenso Fachleistungen darstellen können wie die entsprechenden Präsenzleistungen zu 100 % in der Eingliederungshilfe abrechenbar sind.

Mit der Umsetzung des sogenannten Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes – SodEG – in Niedersachsen werden über Zuschüsse die Strukturen der Leistungserbringer für die Menschen mit Behinderungen sichergestellt.

Gleichzeitig wird dafür Sorge getragen, dass die Ressourcen für die Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden, die sie benötigen. Bis zur endgültigen Umsetzung des SodEG hat die Landesregierung in Abstimmung mit den Geschäftsstellen des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städtetages die Weisung bzw. Empfehlung herausgegeben, dass für die Monate März, April und Mai im Vorgriff auf das SodEG Abschläge an die Leistungserbringer gezahlt werden, wenn Leistungen aufgrund der kontaktreduzierenden Maßnahmen nicht erbracht werden können.

Die bestehenden Strukturen der Migrationsberatung und der Flüchtlingsversorgung werden aufrechterhalten bzw. der aktuellen Situation angepasst. Mit Verabschiedung präventiver Maßnahmen zur Verhütung bzw. Eindämmung des Corona-Virus wurden die entsprechenden Informationen von unterschiedlichen Stellen bundesweit in viele Landessprachen übersetzt.

Auch während des Corona-Geschehens ist der Kinderschutz sehr wichtig. Die Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet diesen Schutz weiterhin. Sind die Eltern nicht bereit oder in der Lage, Gefährdungen abzuwenden und/oder Hilfen des Jugendamtes anzunehmen, muss das Jugendamt die notwendigen Maßnahmen beim Familiengericht anregen und im Falle dringender Gefahr die Minderjährigen in Obhut nehmen. Die Kinderschutzzentren und Beratungseinrichtungen nehmen weiterhin ihre Beratungstätigkeit in angepasster Form wahr.

Unter www.kinderschutz-niedersachsen.de sind aktuelle Informationen zum Kinderschutz und zu Beratungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche nachzulesen. Im Bereich der Jugendsozialarbeit fördert das Land zahlreiche Einrichtungen durch Zuwendungen. Dazu gehören z.B. Maßnahmen für junge Straffällige oder die Jugendwerkstätten.

Damit die sozialpädagogische Betreuung nicht ganz eingestellt werden muss, wurde den Trägern die Möglichkeit eröffnet, andere Formen der Betreuung anzubieten. Dazu gehören insbesondere telefonische Beratung und die Nutzung digitaler Medien. Diese Angebote bieten vielmehr Möglichkeiten der Unterstützung und des sozialen Austausches und helfen, miteinander in Kontakt zu bleiben.

Grundsätzlich wird es seitens der Landesregierung begrüßt, wenn Angebote unter Berücksichtigung der Gesunderhaltung aller Beteiligten auch in der Einzelbetreuung aufrechterhalten werden.

Für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Einzelbetreuung in der Häuslichkeit der Betroffenen wurde auf die vom Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegebenen „Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte“ hingewiesen.

Zu 2.:

Die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen hat auch Konsequenzen für den Bereich des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Viele Eltern können aufgrund bestimmter infektionsbedingter Maßnahmen die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug nicht einhalten, bzw. haben Einkommensverluste, die sich nachteilig auf einen späteren Elterngeldbezug auswirken können. Die in diesem Zusammenhang auftretenden Problemstellungen sind den zuständigen Stellen bewusst.

Beim Elterngeld handelt es sich um eine familienpolitische Leistung, die bundesgesetzlich geregelt ist. Um entstehende Härten für Eltern in Bezug auf das Elterngeld abzufedern, sind bundesseitig bereits konkrete Regelungen angedacht, die von der Landesregierung unterstützt werden.

Angesichts der Corona-Pandemie hat Niedersachsen zusammen mit den weiteren 15 Bundesländern und dem Bund (BMFSFJ) Handlungsempfehlungen für den Bereich Unterhaltsvorschuss entwickelt, um kurzfristig und vorübergehend für Bewilligungszeiträume ab dem 1. März 2020 (zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020) u.a. die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die betreuenden Elternteile und Kinder einerseits und die unterhaltspflichtigen Elternteile andererseits abzufedern.

Mit der Entscheidung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 16.03.2020 wurden die Schließungen der Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder verfügt. Vor diesem Hintergrund wurden vielfältige Anregungen, Angebote und Hilfen für die Betroffenen erstellt, die digital verfügbar sind. Die Verbreitung der Angebote wird neben den Einstellungen auf den Internetseiten des Kultusministeriums auch auf den Internetseiten der nachgeordneten Behörden von den vielen pädagogischen Fachkräften getragen. Diese haben digital, telefonisch oder postalisch Kontakte zu Eltern und Kindern. Somit werden auf diesem Weg Rat und Hilfestellungen zum Umgang mit den Belastungen der Pandemiesituation gegeben. Die Errichtung der Notbetreuung (Kita, Schule) für Kinder erfolgte unverzüglich in den Einrichtungen vor Ort. Hier ist die pandemiegerechte Umsetzung des Bedarfes nach Bewegung vorgesehen.

Um das soziale Leben der Kinder sicherzustellen, die sich aktuell nicht in der Betreuung finden, können die folgenden Maßnahmen getroffen werden:

Regelmäßige Kontaktpflege zwischen Eltern und Fachkräften der Einrichtung (Briefe, Gespräche, Skype, Video- und Telefonanrufe),
Vermittlung von regelmäßigen Ritualen, Morgenkreisen und Tagesabläufen aus der Kita als Orientierung für die Eltern,
Angebot von Mal-, Spiel, und Bastelvorschlägen und
Angebot von gezielten Vorschlägen für „Vorschulkinder“.
Für den Bereich der Schulen wurden z.B. Regelungen zum Lernen zu Hause für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 10 entwickelt und veröffentlicht. Diese beinhalten auch Hinweise und Links zur Tagesgestaltung und zu Bewegungs- und Sportangeboten.

Mit dem Wiedereinstieg in das Lernen in der Schule findet in den Jahrgängen 1 bis 10 bis auf weiteres kein regulärer Sportunterricht statt. Die Schule sorgt für alternative Bewegungsangebote – unter Wahrung des Abstandsgebotes und nach Möglichkeit im Freien. Hierfür werden mit Unterstützung des Kultusministeriums Angebote bereitgestellt.

Zu 3.:

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen meine Fachabteilung und die Frauenfacheinrichtungen im engen Austausch, insbesondere durch tagesaktuelle Auswertung des internen niedersächsischen Ampelsystems, in das die Frauenhäuser tagesaktuell ihre freien Kapazitäten einpflegen.

Und auch durch Telefonate mit betroffenen Einrichtungen, um direkt Informationen zu der Lage vor Ort zu erhalten und mögliche Verfahrenswege zu diskutieren. Grundsätzlich läuft der Betrieb der Frauenhäuser weiter, sofern im konkreten Frauenhaus vor Ort keine Verdachtsfälle oder Infektionen bei Klientinnen oder Personal vorliegen. Im Falle von Verdachtsfällen ist den Anweisungen des örtlichen Gesundheitsamtes zum Infektionsschutzgesetz Folge zu leisten, die in den Kommunen die zuständigen Ansprechpartner sind.

Nach Auskunft der Frauenhäuser sind bisher in drei Häusern Quarantänesituationen eingetreten. Ein Haus hat einen Aufnahmestopp verhängt. Der Großteil der Beratungsstellen ist auch weiterhin per Email erreichbar und bietet Online- und Telefonberatung an.

Um gerade jetzt Beratungsgespräche bei gleichzeitiger Vermeidung von physischen Kontakten stattfinden lassen zu können, wurde das Angebot „Worte helfen Frauen“ ab 01.04.2020 um die Möglichkeit des Telefondolmetschens durch den Partner SAVD erweitert.

Um Gewalt in der Nachbarschaft zu erkennen und zu verhindern, hat die Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt“ beim Landespräventionsrat Niedersachsen im Justizministerium gemeinsam mit meinem Haus eine Kampagne gestartet.

Unter der Frage „Hast du das auch gehört?“ zeigt die Kampagne über Flyer und Poster auf, was man tun kann, wenn man in der Nachbarschaft häusliche Gewalt bemerkt.

In der aktuellen Situation ist die Zivilcourage von Personen aus dem direkten Wohnumfeld sehr wichtig; denn der Zugang zu Justiz, Polizei und weiteren Hilfsangeboten könnte sich durch die soziale Isolation für viele Menschen schwieriger gestalten als sonst. Die Botschaft ist eindeutig: „Hören Sie nicht weg, sondern hin und rufen Sie die Polizei“. Gleichzeitig hat das Innenministerium mit einem Erlass an die Anwendung des Gewaltschutzgesetzes „Wer schlägt muss gehen!“ erinnert.

Es ist unbestritten, dass die in dieser Krise wichtigen Berufsgruppen mehrheitlich weiblich besetzt sind. Überwiegend Frauen arbeiten an der Supermarktkasse oder im Einzelhandel, auf der Intensivstation, in Pflegeeinrichtungen, in der Gebäudereinigung, in Apotheken und Drogerien, in Kitas, in den Jobcentern und vielen relevanten Verwaltungsbereichen. Ihnen wird viel abverlangt und sie verlangen sich selbst viel ab.

Im ständigen Abwägungsprozess zwischen Gesundheitsschutz und den damit verbundenen Einschränkungen hat die Landesregierung gerade diese Berufsgruppen und damit viele Frauen besonders im Blick. Sie hat sich bereits vor der Pandemie, beispielsweise im Pflegebereich nachdrücklich für bessere Arbeitsbedingungen und gute Bezahlung stark gemacht und – zuletzt am internationalen Frauentag – mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern („equal pay“) eingefordert.

PR

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