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Maskenpflicht: Scanner in Rathaus und Stadtbibliothek

HILDESHEIM. Seit dem 4. Mai gilt in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Hildesheim die Maskenpflicht. Jede Besucherin/jeder Besucher hat zwingend beim Betreten der Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser ist solange zu tragen, bis das Büro/der Besprechungsraum erreicht ist, in dem der Termin stattfindet, das heißt insbesondere im Eingangsbereich, in den Fluren, in Aufenthalts-/ Wartebereichen, Fahrstühlen, Treppenhäusern, etc.

Heute wurde im Eingangsbereich des Stadtbüros ein vom Hildesheimer Start Up „Maske? Danke!“ entwickelter Maskenscanner offiziell in Betrieb genommen. Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer, Dr. Dietmar Meister, Henning Thöle (beide Gründer „Maske? Danke!“), Dominik Groenen (Gründer Maske? Danke! und Gründer der „Orangery“) verfolgten die Inbetriebnahme vor Ort (es fehlte Mitgründer Robin König). „Das System ist nicht nur die Lösung für die Überwachung der Einhaltung der Maskenpflicht ohne Sicherheitspersonal, sondern auch ein erneuter Beweis dafür, welch innovative Ideen die Orangery in Hildesheim hervorbringt“, so Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer, der sich zudem für die Bereitstellung des Systems, das seit einer Woche auch bereits in der Stadtbibliothek zum Einsatz kommt, bedankte. „Wir beweisen damit erneut, dass Hildesheim ein guter Standort für innovative Ideen und agile Start Ups ist.“

Das „Maske? Danke!“-System besteht aus einem Tablet, einer App und einem Aufsteller, der im Eingangsbereich von öffentlichen Räumen platziert wird. Das System erkennt per Video, wenn eine Person auf das Tablet zukommt und ob diese Person eine Maske trägt oder nicht. Es gibt dann eine entsprechende Rückmeldung an die Besucherin/den Besucher – auf dem Display und mit einer Stimme: Entweder erfolgt eine positive Rückmeldung wie zum Beispiel „Danke für deine Maske!“ oder eine Aufforderung wie „Bitte ab hier nur mit Maske!“. „Wir arbeiten gerade an einer Erweiterung, mit der wir auch die Besucher zählen können und dann Rückmeldung ähnlich einer Ampel geben, damit die zugelassene Personenzahl im Gebäude nicht überschritten wird“, verrät Dr. Dietmar Meister. Das System speichere keine persönlichen Daten, kein Video und erkenne keine spezifischen Personen. Damit entspreche es der Datenschutzgrundverordnung.

Um das Kundengespräch für die Besucherinnen und Besucher im Rathaus angenehmer zu gestalten, kann die Maske abgenommen, wenn die Büro-/Besprechungssituation dies zulässt. Das bedeutet, es muss ein ausreichender Abstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Gesprächspartnerinnen/-partnern gewährleistet oder ein entsprechender Spuckschutz zwischen ihnen vorhanden sein.
Beim Verlassen des Dienstgebäudes ist der Mund-Nasen-Schutz bis nach draußen wieder zu tragen.

Vorsprachen sind nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Rathaus bleibt mit Ausnahme des Haupteinganges Markt 2 für die Öffentlichkeit geschlossen. Dienstleistungen, die auf digitalem Weg oder telefonisch erledigt werden können, werden weiterhin angeboten. Nähere Informationen sind in den einzelnen Bereichen erhältlich, die entsprechenden Kontakte finden sich unter www.hildesheim.de.

PR
Fotos: Stadt Hildesheim

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